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Studentische Beschäftigte

Die gesetzlichen Beschäftigungsverbote im Rahmen des Mutterschutzes und die Regelungen zur Elternzeit finden für Studierende, die neben ihrem Studium in einem Beschäftigungsverhältnis stehen unmittelbar Anwendung.
Studentische Beschäftigte der Freien Universität Berlin können sich mit Fragen dazu neben dem Dual Career & Family Service auch an den Personalrat der studentischen Beschäftigten, an die für sie zuständige Personalstelle und auch den Betriebsärztlichen Dienst wenden.

Studierende Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld. Das jeweilige Studium muss nicht unterbrochen werden. Das Elterngeld beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich. Der Zuverdienst für studentisch Beschäftigte kann das Elterngeld erhöhen. Zu beantragen ist das Elterngeld bei einer Elterngeldstelle im Bundesland des Wohnsitzes.