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Satzung für Studienangelegenheiten 2017

Erstmalig Rechtsanspruch auf bevorzugte Anmeldung für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen

News vom 28.06.2017

Mit der Veröffentlichung des Amtsblattes 06/2017 vom 11.04.2017 tritt die neue Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) in Kraft.

In § 11 Abs. 2 und 3 wird die Vorabquote für die Anmeldemodalitäten zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen formuliert. Studierende, die durch ein ärztliches Zeugnis eine Behinderung oder eine länger andauernde oder ständige gesundheitliche Beeinträchtigung glaubhaft machen können oder Studentinnen und Studenten, die einen nahen Angehörigen allein betreuen oder Studentinnen und Studenten, in deren Haushalt ein Kind (bis 12 Jahre) wohnt bwz. Schwangere und Wöchnerinnen, haben erstmalig einen Rechtsanspruch vor der regulären Platzvergabe bevorzugt angemeldet zu werden. Diese Vorabquote beträgt 10 %.

Der Dual Career & Family Service freut sich über Feedback zu dieser Neuerung!
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