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FAQs

 

Alle Varianten des Praktikumskolloquiums bestehen aus zwei Elementen, für die Sie sich anmelden müssen:

  • Berufspraktikum A, B oder C (mit 120, 240 oder 360 Std.) bzw. Auslandspraktikum A, B oder C (mit 480, 600 oder 720 Std.)
  • Praktikumskolloquium

Nur wenn Sie sich für beide Bestandteile des Moduls (Berufspraktikum und Kolloquium) anmelden, ist Ihre Anmeldung vollständig und nur dann kann das Praktikumsmodul später auch abgeschlossen werden.

Um den geeigneten Praktikumsplatz müssen Sie sich selbst kümmern. Der Career Service und die Praktikumsbeauftragten an Ihrem Institut oder Fachbereich unterstützen Sie dabei durch Information, Beratung und die Veröffentlichung von interessanten Praktikumsausschreibungen.

In der Infothek des Career Service finden Sie online nützliche Tipps und Links zum Thema Praktikum. Wenn Sie sich für ein Praktikum im Ausland interessieren, schauen Sie sich unbedingt unsere Webseiten zum Stichwort Internationales an.

In unserer Stellen- und Praktikumsbörse veröffentlichen wir täglich neue Angebote aus dem In- und Ausland.

Klären Sie unbedingt vor Antritt des Praktikums mit Ihrem ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten, ob es inhaltlich den fachspezifischen Anforderungen entspricht! Nicht alle Praktika sind im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung anrechenbar!

Unter bestimmten Voraussetzungen können Praktika, die vor Studienbeginn oder an einer anderen Hochschule absolviert wurden, im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) anerkannt werden. Wenden Sie sich an Ihren ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten.

Studierende haben sich in der Vergangenheit oft gewünscht, für ihre zeitintensive Tätigkeit in der akademischen Selbstverwaltung Leistungspunkte zu erhalten. Daher hat das Präsidium der FU entschieden, dass sich Bachelorstudierende ihr Engagement in den Gremien als ABV-Praktikum anrechnen lassen können. Dies soll auch die Bereitschaft erhöhen, sich in der akademischen Selbstverwaltung zu engagieren.

Bitte beachten Sie, dass die Anrechnungsmöglichkeiten von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich dort, da in manchen Fächern erwartet wird, dass sich das Praktikum fachlich auf die Studienrichtung bezieht!


Nähere Informationen stehen zum Downlaod bereit.

Nein, für das Auslandspraktikumsmodul melden Sie sich nur an, wenn Sie ein längeres Praktikum im Ausland machen, d. h. mindestens 480 Stunden (12 Wochen).

Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum ins Ausland gehen, melden Sie sich - je nach Anzahl der Arbeitsstunden - für das 5-, 10- oder 15-LP-Praktikumsmodul an (d. h. mindestens 120, 240 oder 360 Stunden).

Ja,  das Praktikum darf in der Regel gesplittet werden. Entscheidend für die Wahl des richtigen Praktikumsmoduls und die Höhe des Leistungspunkte, die Sie dafür erhalten, ist die Anzahl der nachgewiesenen Arbeitsstunden. Informieren Sie sich aber unbedingt vorher bei Ihrem zuständigen ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten über etwaige Ausnahmeregelungen.

Sie können also z. B. zwei kürzere Praktika miteinander kombinieren, um auf die erforderliche Gesamtstundenzahl zu kommen. Sie melden sich dann aber nur für ein Praktikumsmodul an, d. h. Sie besuchen auch nur ein Kolloquium.

Bitten beachten Sie, dass Sie mit der Kombination von In- und Auslandspraktika maximal 15 LP im Praktikumsmodul erreichen können.

Haben Sie mehrere Praktika absolviert, bedenken Sie bitte, dass Sie lediglich einen Praktikumsbericht einreichen müssen. Hierbei können Sie entscheiden, ob Sie den Bericht über eines der absolvierten Praktika schreiben, oder alle Praktika in einem Bericht zusammenfassen.

Wir empfehlen Ihnen, immer einen Praktikumsvertrag abzuschließen! Darin werden alle wichtigen Vereinbarungen zum Praktikum schriftlich festgehalten. Das gibt Ihnen Sicherheit und Verbindlichkeit. Zu folgenden Punkten sollte ein Praktikumsvertag (in Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz) Angaben machen:

Arbeitszeit, Ansprechpartner*in/Betreuer*in, Beginn und Dauer des Praktikums, Arbeitsplan bzw. Tätigkeitsbeschreibung, Einsatzbereich, Umfang des Versicherungsschutzes, Urlaubsregelungen, Vergütung, Zeugnis.

Manchmal haben Praktikumsgeber eigene Praktikumsverträge. Ansonsten finden Sie auf der Website der IHK Berlin Musterverträge zum Download. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Vertrag fair ist, wenden Sie sich an die Leitung des Career Service.

Für das Praktikumsmodul melden Sie sich innerhalb der regulären Fristen über Campus Management an. Informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anmeldezeitraum!

Beachten Sie auch, dass die Praktikumskolloquien auf 25 Teilnehmende beschränkt sind. Die Zuteilung von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit Platzzahlbeschränkung erfolgt in der Regel am Freitag vor Semesterstart. Danach sind nur noch Restplätze buchbar.

Nach Ende des Anmeldezeitraums (Ende Oktober/April) ist nur noch eine schriftliche bzw. persönliche An- oder Anmeldung im Career Service möglich.

Wenn Sie sich in Campus Management für das Zentrale Praktikumsmodul bzw. das Auslandspraktikumsmodul anmelden, müssen Sie zwei Veranstaltungen auswählen:

  • Berufspraktikum A, B oder C (mit 120, 240 oder 360 Std.) bzw. Auslandspraktikum A, B oder C (mit 480, 600 oder 720 Std.)
  • Praktikumskolloquium

Nur wenn Sie sich für beide Bestandteile des Moduls (Berufspraktikum und Kolloquium) angemeldet haben, ist Ihre Anmeldung vollständig. Beachten Sie: Die Praktikumskolloquien sind pro Veranstaltung auf 25 Teilnehmende beschränkt. Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, lost Campus Management nach Ablauf der entsprechenden Frist.

Prüfen Sie also unbedingt, ob Sie tatsächlich einen Platz in dem von Ihnen gewählten Kolloquium erhalten haben! Nur wenn Sie das "grüne Häkchen" sehen, sind Sie vollständig angemeldet. Die "Glocke" bedeutet, dass Sie entweder nur für das Berufspraktikum oder nur für das Kolloquium angemeldet sind.

Termine und Veranstaltungsbeschreibungen der Praktikumskolloquien finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Stichwort Career Service.

Wenn Sie mehr über die Dozentinnen und Dozenten erfahren möchten, die die Praktikumskolloquien durchführen, können Sie sich über unsere Lehrenden-Webseite informieren. Außerdem haben wir für Sie eine Übersicht zu den Themen der Kolloquien erstellt.

Das Praktikumskolloquium ist eine zehnstündige Präsenzveranstaltung, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet. Nur wenn Sie aktiv und regelmäßig an dieser Lehrveranstaltung teilnehmen, kann das Praktikumsmodul in Campus Management abgeschlossen, können die entsprechenden Leistungspunkte verbucht werden.

Wir erwarten, dass Sie beide Termine des Praktikumskolloquiums besuchen! Die Veranstaltungen haben hohe Praxis- und Übungsanteile, die von der aktiven Mitarbeit der Anwesenden leben. Fehlzeiten, die durch Nichterscheinen, Zuspätkommen oder frühzeitiges Verlassen der Veranstaltung zustande kommen und die das vertretbare Maß überschreiten, führen dazu, dass wir die aktive Teilnahme nicht bestätigen können und Sie das Kollquium an einem anderen Termin wiederholen müssen.


Verfassen Sie Ihren Praktikumsbericht entsprechend unserer Richtlinien und senden ihn per E-Mail an careerservice@fu-berlin.de. Wir leiten ihn an den Dozenten bzw. die Dozentin des Kolloquiums weiter, an dem Sie teilgenommen haben. Berichte von Studierenden, die noch nicht an einem Praktikumskolloquium teilgenommen habe, können nicht bearbeitet werden.

Der Dozent bzw. die Dozentin des Kolloquiums prüft, ob der Bericht inhaltlich und formal den Anforderungen entspricht. Falls nicht, werden Sie zur Überarbeitung aufgefordert. Planen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. acht bis zehn Wochen ein.

Der Bericht verbleibt beim Career Service, eine Kopie zur Kenntnisnahme erhält das Prüfungsbüro bzw. der zuständige Praktikumsbeauftragte. Besonders lesenswerte Berichte veröffentlichen wir - mit Ihrer Erlaubnis und der Erlaubnis des jeweiligen Praktikumsgebers - in unserer Praktikumsberichtsdatenbank.

Für den Modulabschluss benötigen Sie eine vom Praktikumsgeber unterschriebene Bescheinigung, die Sie im Career Service einreichen. Die Bescheinigung muss auf jeden Fall folgende Angaben enthalten: Kontaktdaten des Arbeitgebers, Zeitraum des Praktikums, unbedingt (!) die Dauer in Arbeitsstunden sowie eine kurze Tätigkeitsbeschreibung. Am besten, Sie nutzen unsere Vorlage.

Arbeitsverträge können die Praktikumsbescheinigung nicht ersetzen. Zeugnisse akzeptieren wir, wenn aus ihnen die Gesamtstundenzahl des Praktikums eindeutig hervorgeht.

Die Bescheinigung muss von der Praktikumseinrichtung unterschrieben und gestempelt sein! Bitte senden Sie Ihre Praktikumsbescheinigung ausschließlich digital an careerservice@fu-berlin.de.

Links zum Thema

Das Praktikumsmodul ist innerhalb von zwei Semestern abzuschließen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass sich Ihre Praktikumspläne ändern (z. B. weil Sie keine Zusage erhalten oder sich entscheiden, dass Praktikum doch erst später zu machen).

In diesen Fällen fragen Sie einfach bei uns im Career Service nach. Wir übernehmen die erforderlichen Um- bzw. Neuanmeldungen in Campus Management.

Damit Ihr Praktikumsmodul abgeschlossen werden kann, benötigen wir zusätzlich von Ihnen einen Antrag auf Modulabschluss. Eine Vorlage des Antrags finden Sie zum digitalen Ausfüllen in unserem Downloadbereich. Bitte reichen Sie uns den ausgefüllten Antrag digital in einem PDF Dokument ein und senden Sie diesen an careerservice@fu-berlin.de.

Um das Praktikumsmodul bzw. das Auslandspraktikumsmodul erfolgreich abzuschließen, sind von Ihnen folgende Leistungen zu erbringen:

Für den Abschluss des Moduls in Campus Management ist der Career Service zuständig. Sobald uns alle Unterlagen und Informationen vorliegen (auch die positive Rückmeldung auf Ihren Bericht durch die Dozentin/den Dozenten des Kolloquiums), bestätigen wir in Campus Management die regelmäßige und aktive Teilnahme sowohl für das Praktikum als auch für das Kolloquium. Einige Tage später wird der Modulabschluss für Sie im System sichtbar.

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 8 Buchst. c) Sozialgesetzbuch VII sind „Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen“ kraft Gesetzes gesetzlich versichert.

Aufgrund von § 133 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII ist vorliegend jedoch das Unternehmen verpflichtet, Sie zu versichern, auch wenn Sie nicht dort fest angestellt sind.  

§ 133 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII lautet nämlich wie folgt: "Sofern in diesem Abschnitt keine abweichenden Regelungen getroffen sind, bestimmt sich die Zuständigkeit für Versicherte nach der Zuständigkeit für das Unternehmen, für das die Versicherten tätig sind oder zu dem sie in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen."

Studierende, die ein Praktikum bei einem Unternehmen absolvieren, stehen „in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung“ im Sinne von § 133 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII. Damit ist das Unternehmen zuständig und nicht die Hochschule wie bei anderen Lehrveranstaltungen, für die es keine speziellen Regelungen gibt.