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Beurlaubung, Versicherung, Vertrag, Visum

Denken Sie rechtzeitig daran, wichtige Formalitäten zu klären! Sind Sie im Auslandspraktikum ausreichend versichert? Sie brauchen eine Unterschrift auf Ihrem Praktikumsvertrag? Wer berät bei Fragen zum Visum? Ist eine Beurlaubung erforderlich?

Wenn Sie ein längeres Auslandspraktikum machen, das sich zeitlich nicht auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Urlaubssemester beantragen können. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für den Antrag benötigen Sie eine Praktikumsbescheinigung des Praktikumsgebers, die auch den zeitlichen Umfang des Praktikums ausweist. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studierendenverwaltung.

Versicherungen

Bei einem Auslandspraktikum sollten Sie unbedingt für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Das dient nicht nur Ihrer eigenen Absicherung bei Krankheiten, Unfällen oder Sachschäden. Auch viele Förderprogramme wie z. B. ERASMUS+ verlangen mit der Bewerbung auf einen Mobilitätszuschuss entsprechende Versicherungsnachweise.

Unerlässlich sind

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung

Klären Sie auf jeden Fall mit Ihren jeweiligen Versicherungen, ob und in welchem Umfang Sie für das Praktikum im Ausland abgesichert sind. In den meisten Fällen deckt der bestehende Versicherungsschutz ein Auslandspraktikum nicht ausreichend ab und es müssen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Preis-/Leistungsvergleich!

Wir empfehlen die sehr günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Gruppenvertrag des DAAD, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie entweder ein Pflichtpraktikum im Ausland ableisten oder vom DAAD oder einer seiner Partnerorganisation für den Zeitraum eines freiwilligen Praktikums vermittelt oder gefördert werden.

Unfallversicherung

Bei einem Auslandspraktikum - auch wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt - sind Sie nicht über die Universität unfallversichert! Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Versicherungsschutz gegen Berufsunfälle besteht. Sollte dies nicht der Fall sein - und das ist die Regel - raten wir dringend zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die auch Unfälle in Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit einschließt. Eine Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt weitere Hinweise.

Haftpflichtversicherung

Auch eine Haftpflichtversicherung ist für das Auslandspraktikum unerlässlich. Oft wird der Nachweis vom Praktikumsgeber bzw. der Ausbildungsstelle verlangt. Achten Sie darauf, dass die Haftpflichtversicherung nicht nur für Schäden im privaten Umfeld aufkommt, sondern auch für Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit auftreten können. 

Krankenversicherung

Viele bestehende Krankenversicherungen umfassen einen Auslandsschutz, der aber nicht immer einen ausreichenden Schutz für die Dauer eines Auslandspraktikums beinhaltet oder ihn sogar ausschließt. Fragen Sie ggf. bei Ihrer Versicherung nach. Unter Umständen müssen Sie auch hier eine Zusatzversicherung abschließen.

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Studierende, die ein Praktikum machen, sollten in jedem Fall einen Vertrag schließen - egal ob das Praktikum im In- oder Ausland durchgeführt wird und ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt. In einigen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen für Praktika, die einen Vertrag zwischen Arbeitgeber, Hochschule und Praktikant erfordern. Praktika sind hier nur als Bestandteil des Studiums oder einer Ausbildung möglich, und die Vereinbarung klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Praktikums wie beispielsweise die Länge, den Ablauf, die Inhalte aber auch die Verantwortungen und Aufgaben der drei Parteien. 

Wenn Ihr Praktikumsgeber eine derartige Vereinbarung verlangt bzw. Ihnen einen Vertrag zur Unterzeichnung aushändigt, wenden Sie sich am besten zunächst an die Leitung des Career Service der Freien Universität Berlin. Viele Unternehmen haben eigene Musterverträge, die aber Zusagen seitens der Universität verlangen, die wir gar nicht geben können und dürfen. Andere Unternehmen werden Sie aber auch an Ihre Hochschule verweisen, um sich dort einen Mustervertrag zu holen.Im Career Service erhalten Sie Vertragsvorlagen für Frankreich (PDF) und Spanien (PDF) sowie eine allgemeine Vorlage in englischer Sprache (PDF). Es kann durchaus vorkommen, dass die Vereinbarung nicht zustande kommt, da z. B. versicherungsrechtliche Fragen nicht einvernehmlich geklärt werden können. Planen Sie also entsprechende Vorlaufzeiten ein.

Wenn der Vertrag vorliegt, füllen Sie ihn möglichst vollständig aus, bitten Ihre Praktikumseinrichtung um die erforderlichen Ergänzungen und schicken diesen Entwurf an careerservice@fu-berlin.de zur Prüfung und Unterschrift. Es werden drei Exemplare benötigt, d. h. jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung mit allen drei Unterschriften (Praktikumsgeber, Praktikant, Hochschule) im Original.

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Innerhalb der Länder der Europäischen Union benötigen EU-Staatsangehörige im Allgemeinen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Da innerhalb der EU die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit herrscht, ist in der Regel auch keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Über Ausnahmen und Sonderregelungen können Sie sich über das Informationsportal der Europäischen Union informieren. Anders verhält es sich in den Ländern außerhalb der EU. 

Die jeweiligen Bestimmungen und Voraussetzungen sind länderspezifisch und sollten direkt bei den Botschaften oder Konsulaten des Ziellandes erfragt werden. In der Regel finden sich die Angaben zum Visum auf den Webseiten der Auslandsvertretungen. Eine Liste mit Adressen der Botschaften und Konsulate ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Länderinformationen) veröffentlicht.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen Ihres Ziellandes. Planen Sie nicht nur die Kosten für ein Visum ein, sondern auch die Bearbeitungszeiten Ihres Antrags, die sich - je nach Zielland - über mehrere Wochen und Monate hinziehen kann.

Ein Hinweis für Praktika in den USA: Um dort ein Praktikum abzuleisten, benötigen Sie auf jeden Fall ein J-1 Visum. Wenn Sie einen Praktikumsplatz gesucht und gefunden haben, müssen Sie über eine entsprechend legitimierte Austauschorganisation (sog. designierte Sponsoren) das sogenannte Formular DS-2019 beantragen. Dieser Service ist mit Kosten verbunden. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Anbieter, Leistungen und Preise!

Die im Folgenden genannten Organisationen (bzw. deren deutsche Partner) sind nur einige, die derzeit vom U.S. State Department als "Legal Sponsors designiert" sind. Es ist eine exemplarische, jedoch wertfreie Auswahl: AIESEC, Ayusa-Intrax, College Council, German American Chamber of Commerce New York, GIZ, HTP, IAESTE, Steuben-Schurz-Gesellschaft, TravelWorks, ZAV - Zentralstelle für Arbeitsvermittlung.

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