Springe direkt zu Inhalt

Visum und Arbeitserlaubnis

Innerhalb der Länder der Europäischen Union benötigen EU-Staatsangehörige im Allgemeinen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Da innerhalb der EU die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit herrscht, ist in der Regel auch keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Über Ausnahmen und Sonderregelungen können Sie sich über das Informationsportal der Europäischen Union informieren. Anders verhält es sich in den Ländern außerhalb der EU. 

Die jeweiligen Bestimmungen und Voraussetzungen sind länderspezifisch und sollten direkt bei den Botschaften oder Konsulaten des Ziellandes erfragt werden. In der Regel finden sich die Angaben zum Visum auf den Webseiten der Auslandsvertretungen. Eine Liste mit Adressen der Botschaften und Konsulate ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Länderinformationen) veröffentlicht.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen Ihres Ziellandes. Planen Sie nicht nur die Kosten für ein Visum ein, sondern auch die Bearbeitungszeiten Ihres Antrags, die sich - je nach Zielland - über mehrere Wochen und Monate hinziehen kann.

Ein Hinweis für Praktika in den USA: Um dort ein Praktikum abzuleisten, benötigen Sie auf jeden Fall ein J-1 Visum. Wenn Sie einen Praktikumsplatz gesucht und gefunden haben, müssen Sie über eine entsprechend legitimierte Austauschorganisation (sog. designierte Sponsoren) das sogenannte Formular DS-2019 beantragen. Dieser Service ist mit Kosten verbunden. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Anbieter, Leistungen und Preise!

Die im Folgenden genannten Organisationen (bzw. deren deutsche Partner) sind nur einige, die derzeit vom U.S. State Department als "Legal Sponsors designiert" sind. Es ist eine exemplarische, jedoch wertfreie Auswahl: AIESEC, Ayusa-Intrax, College Council, German American Chamber of Commerce New York, GIZ, HTP, IAESTE, Steuben-Schurz-Gesellschaft, TravelWorks, ZAV - Zentralstelle für Arbeitsvermittlung.