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Nutzung der Webfunktionen (Prüfungsverwaltung) für Studierende

1. Der persönliche Account

Um sich unter der Adresse https://lb.ecampus.fu-berlin.de (Prüfungsverwaltung) bzw. https://studium.fu-berlin.de (Studierendenverwaltung) an der jeweiligen Webanwendung anmelden zu können, brauchen Sie einen persönlichen ZEDAT-Account – zum Beispiel „benutzer@zedat.fu-berlin.de“. Nach erfolgreich abgeschlossener Immatrikulation wird Ihr Bewerbungsaccount automatisch in einen Studierendenaccount umgewandelt. Eine Bestätigung dazu erhalten Sie per E-Mail. Weitere Informationen zum FU-Account, können Sie den Webseiten der ZEDAT entnehmen.

2. Voraussetzungen für die Nutzung der Webfunktionen:

  • der persönliche FU-Account
  • Aufruf der Funktionen der Prüfungsverwaltung und Studierendenverwaltung mit einem aktuellen Browser (Liste).
  • Die Funktionen der Studierendenverwaltung sind zusätzlich auch mit einem Smartphone erreichbar.

3. Die An-und Abmeldung (Module und Lehrveranstaltungen)

Die aufgeführten Termine für den Anmeldezeitraum gelten für Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Rechtswissenschaft und Veterinärmedizin.

siehe: Der Anmeldezeitraum

4. Übersicht der bereitgestellten Webfunktionen (Prüfungsverwaltung)

An- und Abmeldung:

Anleitung für die Nutzung der:

Stundenplan:

  • Einsicht in den wöchentlichen Stundenplan in der Wochenübersicht (verbindliche Termine im Vorlesungsverzeichnis)
  • Liste der gebuchten Lehrveranstaltungen in der Semesterübersicht
  • Liste der anstehenden Modul- bzw. Modulteilprüfungen in der Semesterübersicht

Bescheinigungen (Prüfungsverwaltung):

  • Druck von Anmeldebescheinigungen
  • Druck von Prüfungsbescheinigungen
  • Druck von Rücktrittsbescheinigungen

Noten- und Punktekonto

  • Einsicht in die erfassten Bewertungen von Teilnahmen und Prüfungen je Modul
  • Einsicht in das Leistungspunktekonto (nur abgeschlossene Module zählen)
  • Druck von Modulbescheinigungen

Anleitung zum Noten- und Punktekono:

5. Modulabschluss und Modulbescheinigungen

Paragraph 10, Abs. 5 der Rahmenstudienprüfungsordnung legt fest, dass Dozierende den Nachweis über die erbrachte  Modulprüfungsleistung in der Regel unverzüglich und elektronisch in Campus Management dokumentieren, spätestens bis eine Woche vor Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters. Für nicht konsekutive Module verlängert sich diese Dokumentationsfrist bis zum 15. Juni für im WiSe und bis zum 15. Dezember für im SoSe erbrachte Leistungen.
Nach der Dokumentation aller Studien- und Prüfungsleistungen im Modul und dem automatischen Modulabschluss können sich Studierende die fertige Modulbescheinigung zwecks Nachweis als PDF herunterladen.

6. Durchführung von Wiederholungsprüfungen

Fallen in Modulen, deren erfolgreiches Absolvieren Voraussetzung für andere Module ist, Wiederholungsprüfungen (§ 20, Abs. 4 RSPO) an, werden Sie die Gelegenheit erhalten, rechtzeitig vor Beginn des folgenden Semesters einen notwendigen ersten Wiederholungsversuch zu absolvieren. Dem entsprechend muss das Ergebnis des ersten Wiederholungsversuchs so rechtzeitig vorliegen, dass eine Anmeldung zum folgenden Modul noch möglich ist. Termine für Wiederholungsprüfungen sprechen Sie bitte in Ihrem Fachbereich ab.

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