Springe direkt zu Inhalt

Wir sind bisher auch ohne eine KLR ausgekommen. Ist der Aufwand für die Einführung und den Betrieb gerechtfertigt?

Ja! Die Freie Universität hat sich mit dem Berliner Hochschulvertrag verpflichtet, eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) einzuführen. Der Haushaltsplan und die Abrechnung von Zuschüssen und Drittmitteln erfordern genaue Informationen über die Kosten- und Leistungsstrukturen der Universität.

Mit dem kameralen Haushaltswesen werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben betrachtet (Zahlungsströme). Wieviel Kosten aber für jede Einrichtung entstanden sind und welche Leistungen den Kosten gegenüberstehen beantwortet die Kameralistik nicht.

Eine KLR lohnt sich dann, wenn in der Institution mit den gewonnenen Daten auch gearbeitet wird und die Informationen bei Steuerungsentscheidungen berücksichtigt werden.