Ernst-Reuter-Stiftung

Im Jahr 2009 hat die Ernst Reuter Gesellschaft der Freunde, Förderer und Ehemaligen der Freien Universität Berlin e. V. (ERG) die Ernst Reuter Stifung der Freien Universität Berlin (ERS) errichtet. Sie fördert Wissenschaft, Forschung und Lehre besonders an der Freien Universität Berlin und stärkt diese als unabhängige Stätte des freien Geistes. Die Stiftungserträge sollen eine nachhaltige Förderung ihrer Ziele ermöglichen. Der Vorstand der Ernst Reuter Stiftung ist identisch mit dem geschäftsführenden Vorstand der ERG.
Ziele der Ernst Reuter Stiftung (Auswahl)
- Sammlung und Bereitstellung finanzieller und sächlicher Mittel zur Förderung der Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Freien Universität Berlin
- Unterstützung akademischer Veranstaltungen der Freien Universität Berlin durch Gewährung von Zuschüssen
- Verleihung von Preisen für herausragende wissenschaftliche Arbeiten von Mitgliedern und Absolventen der Freien Universität
- Förderung der internationalen Kontakte der Freien Universität Berlin
- Unterstützung wissenschaftlicher Publikationen von Mitgliedern und Absolventen der Freien Universität durch Gewährung von Zuschüssen
Wie Sie uns unterstützen können
Die Ernst Reuter Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und als gemeinnützig anerkannt. Die Achtung des Stifterwillens ist ihr gesetzlich verankerter oberster Grundsatz. Die Ernst Reuter Stiftung darf Zuwendungen, die sie ohne Zweckbestimmung auf Grund einer Verfügung von Todes wegen oder unter Lebenden erhält, dem Stiftungsvermögen zuführen. Fördermaßnahmen dürfen nur aus den Erträgen des (unantastbaren) Stiftungsvermögens finanziert werden.
Sie können spenden an die Ernst Reuter Stiftung
Berliner Sparkasse
Konto 6015 566 815
BLZ 100 500 00
IBAN DE98 100 500 00 6015 566 815
BIC BELADEBE
Sie können unter dem Dach der Ernst Reuter Stiftung Ihre eigene Stiftung errichten
Die Ernst Reuter Stiftung kann unter ihrem Dach eine unselbständige Stiftung, deren Zweck Sie selbst bestimmen, als Treuhandvermögen verwalten. Das ist auch dann möglich, wenn der mit der unselbständigen Stiftung verbundene steuerliche Zweck nicht oder nicht vollständig mit ihren Zwecken identisch ist.
Sie können die Ernst Reuter Stiftung testamentarisch bedenken
Wenn Sie die Ernst Reuter Stiftung in Ihrem Testament bedenken, können Sie durch ein Vermächtnis bestimmen, wie die Stiftung Ihr Vermögen verwenden soll. Sie können die Stiftung auch in ihrer Lebens- oder Rentenversicherung als Begünstigte eintragen.
Sie können der Ernst Reuter Stiftung ein Darlehen geben
Die Ernst Reuter Stiftung kann Ihr Vermögen auch im Rahmen von Darlehen verwalten. Wenn Sie nichts anderes bestimmen, fließen die erwirtschafteten Zinsen Ihres Darlehens dem Stiftungsvermögen zu oder werden für die Erfüllung laufender Aufgaben verwandt.




