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Zentrale Universitätsverwaltung

Abteilung II - Finanzen, Einkauf und Stellenwirtschaft

Jobticket

Adresse Garystr. 65
14195 Berlin
Behindertengerechter Aufzug mit einer Grundfläche von min. 140 x 110 cm
Name Manuela Kasperkowitz, Ellen Yousufzad, Jürgen Flister
Telefon (030) 838-526 60, (030) 838-530 96, (030) 838-532 07
Fax (030) 838-550 87
E-Mail manuela.kasperkowitz@fu-berlin.de
ellen.yousufzad@fu-berlin.de
juergen.flister@fu-berlin.de

Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,

der nächste Termin für das Jobticket ist der 01. September 2013. Alle Verträge werden, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden, automatisch verlängert.
Es bedarf also keines neuen Antrages.

Die genauen Preise für das Jobticket  entnehmen Sie bitte dem Faltblatt zum Job-Ticket.  Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Tarifbedingungen der S-Bahn.

Bitte verwenden Sie für das Jobticket die nachfolgenden Anträge

Bitte geben Sie auf Ihren Anträgen bitte Ihre Beschäftigungsstelle an, damit wir Sie für Mitteilungen und Rückfragen erreichen können. Anträge für Jobtickets ab 01.09.2013 müssen bis zum 26.07.2013 in der

Zentralen Universitätsverwaltung
- II 1 -
Garystr. 65
14195 Berlin

eingegangen sein.

Es wäre jedoch für die Bearbeitung hilfreich, die Anträge umgehend herzusenden. Die Ausgabe der Wertmarken erfolgt am Donnerstag, den 22.08.2013 in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in der Garystr. 69, 14195 Berlin. Aus gegebenem Anlass bitten wir darum, die Termine unbedingt einzuhalten.

Detaillierte Informationen zum Jobticket finden Sie in der ausführlichen Broschüre. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Abholung  auf dieser Seite über etwaige Terminänderungen zu informieren.

Bringen Sie bitte zur Abholung noch fehlende Lichtbilder oder Originalunterlagen sowie Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie die Wertmarken für eine Kollegin oder einen Kollegen in Empfang nehmen wollen, ist hierfür eine Vollmacht notwendig.

Teilnehmer oder Teilnehmerinnen am Jobticketverfahren, die befristet an der FU beschäftigt sind, erhalten die Anzahl von Wertmarken, die der von der Personalstelle bestätigten Beschäftigungsdauer entspricht. Die restlichen Wertmarken verbleiben in der ZUV, II 1. Sie können dort ggf. unter Vorlage von Unterlagen, aus denen eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses hervorgeht, die restlichen Wertmarken erhalten.

Eine Zusendung von Wertmarken ist nicht vorgesehen.

Erfolgt keine Verlängerung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses, so bitten wir, uns dies sofort mitzuteilen und uns eine Kündigung des Vertrages zuzusenden. Sollten Sie eine jährliche Zahlungsweise vereinbart haben, senden Sie uns bitte auch einen Erstattungsantrag sowie die restlichen Wertmarken zu.

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie,  Änderungen der Bankverbindung  rechtzeitig der Zentralen Universitätsverwaltung – II 1 – mitzuteilen, um ggf. Kosten für Rücklastschriften zu vermeiden. Bitte teilen Sie uns auch Änderungen bei Wechsel des Arbeitsplatzes, des Namens, der Telefon-Nr. oder E-Mail mit.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Flister

Berlin, 23. April 2013

Letzte Aktualisierung: 25.04.2013