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Häufig gestellte Fragen

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Warum werden die Vordrucke nur im Pdf-Format zur Verfügung gestellt?

  • Dokumente im Pdf-Fomat können nicht verändert werden. Damit ist gewährleistet, dass in Antragsverfahren immer einheitliche Vordrucke verwendet werden. Das vereinfacht und beschleunigt die Bearbeitung.
  • Pdf-Dokumente lassen sich nahezu auf jedem Drucker im gleichen Erscheinungsbild ausdrucken und sind damit unabhängig von aufwändigen Formatierungen. Das ist bei Vordrucken in MS Word bzw. MS Excel nicht gewährleistet.
  • Mit Formularen im Pdf-Format sind Sie unabhängig von den unterschiedlichen Microsoft Office-Versionen und Sie können die Formulare systemunabhängig verwenden. Das Ausfüllen der Formulare ist mit dem kostenlosen Programm Adobe Acrobat Reader gewährleistet.

Bei Fragen zur elektronischen Rechnungsbearbeitung wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle, die Sie per Email unter clearingstelle@fu-berlin.de   und telefonisch unter 83852077 erreichen. Die Clearingstelle erreichen Sie von Montag bis Freitag von 9-12 und von 13-15 Uhr.

 

Anregungen zur elektronischen Rechnungsbearbeitung senden Sie  bitte per Email  an dms-support@fu-berlin.de





Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Personalsachbearbeiter wird Ihnen auf Anfrage Ihren Entgeltnachweis erläutern. Ein Erläuterungsblatt steht Ihnen online zur Verfügung.

Für die Entgeltnachweise der Beamtinnen und Beamten steht ein gesondertes Erläuterungsblatt zur Verfügung.

Wo finde ich umfangreiche Informationen zum Jobticket?

Detaillierte Informationen rund um das Jobticket haben wir in einer Broschüre zusammengefasst. Einen kurzen Überblick wird Ihnen das Faltblatt ermöglichen.

Für weiter gehende Informationen, insbesondere zur Linienführung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin empfehlen wir Ihnen die jeweiligen Webseiten der Verkehrsunternehmen:

S-Bahn Berlin

BVG

Vekehrsverbund Berlin Brandenburg

Auf diesen Seiten werden Sie auch über Verkehrsstörungen und besondere Angebote informiert und können sich individuelle Verkehrsverbindungen ausarbeiten lassen.

Kann ich jederzeit ein Jobticket bekommen?

Nein, mit dem Verkehrsträger S-Bahn Berlin GmbH sind vier Ausgabetermine für das Jobticket vertraglich vereinbart worden:

1.März, 1. Mai, 1.September und 1.Dezember eines Kalenderjahres. Sollten Sie außerhalb dieser Termine Mitglied der Freien Universität Berlin werden und ein Jobticket wünschen, schlagen wir Ihnen folgendes vor:

  • schließen Sie ein Jahresabonnement mit einem beliebigen Verkehrsträger (S-Bahn, BVG, Verkehrsverbund Potsdam etc.) ab.
  • Stellen Sie zeitgleich einen Antrag auf ein Jobticket bei der Freien Universität Berlin
  • Senden Sie die erforderlichen Unterlagen mit einem Erstattungsantrag an die Zentrale Universitätsverwaltung

Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Jobtickets erhalten Sie einen neuen Wertmarkenbogen. Geben Sie uns Ihre nicht verbrauchten Wertmarken zurück. Wir leiten diese  an die S-Bahn weiter. Der Betrag für die eingereichten Wertmarken wird Ihrem Konto gutgeschrieben.

 

Wann wird das Jobticket ausgegeben?

Sie erhalten spätestens am Anfang des Ausgabemonats eine E-Mail über den genauen Tag und Zeitpunkt der Wertmarkenausgabe. Sollten Sie keinen E-Mail-Account haben, senden wir Ihnen, wenn möglich, auch eine Kopie der E-Mail in Papierform zu. Ansonsten bitten wir Sie sich auf der Service-Seite für das Job-Ticket zu erkundigen.

Sollte das Abholen der Wertmarken zum angegebenen Termin nicht möglich sein, können die Marken nach vorheriger Absprache auch später abgeholt werden. Gegebenenfalls kann ein besonderer Abholtermin vereinbart werden.

Die Wertmarken werden in der Abteilung Personal- und Finanzwesen in der Garystr. 69, 14195 Berlin am Ausgabetag in der Zeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr ausgeben. Es wird empfohlen, sich vor der Abholung im Internet über Terminverschiebungen zu informieren.

Eine Zusendung der Wertmarken mit der Fachpost ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Es ist jedoch möglich,  Wertmarken für eine Kollegin, einen Kollegen unter Vorlage einer formlosen Vollmacht in Empfang zu nehmen.

Was muss ich veranlassen, um mein Jobticket zu kündigen?

Senden Sie den Bestellschein für ein Jobticket an die Zentrale Universitätsverwaltung I 1 und kreuzen Sie im Kopf "Kündigung" an. Falls Sie Wertmarken zurück geben wollen, senden Sie bitte an die obige Adresse den Antrag auf  Erstattung, das Erstattungsverfahren wird von der Zentralen Universitätsverwaltung veranlasst. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer Bankverbindung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was kann ich unternehmen, wenn mir mein Jobticket abhanden gekommen ist?

Bei Verlust des Jobtickets bestehen setzten Sie sich bitte mit dem Kundencenter der S-Bahn in Verbindung
Frau Runge ist unter der Rufnummer 297 - 36933 zu erreichen und wird Ihnen Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.
Das Kundendienstcenter befindet sich in S-Bahn Berlin GmbH in der Invalidenstr. 19, 10115 Berlin, das Abo-Center in der Invalidenstr.17 A. Per E-Mail können Sie über die Adresse  kundenbetreuung@s-bahn-berlin.de erreichen.

 

Was muss ich veranlassen, wenn sich mein Name, meine Bankverbindung oder meine Adresse ändern?

In diesen Fällen füllen Sie bitte den Bestellschein für das Jobticket aus und kreuzen Sie im Kopf  Änderung eines Abos an. Füllen Sie den Antrag mit Ihren aktuellen Angaben aus und senden Sie ihn an die
Zentrale Universitätsverwaltung I 1.

Letzte Aktualisierung: 23.05.2013

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