Mit Behinderungen und chronischen Krankheiten studieren (Kurzinfos)
- Studieren mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit
- Beratungsangebote
- Zulassung zum Studium - Sonderanträge
- Studienfinanzierung
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Semesterticket
- Zimmer- und Wohnungssuche
- Studienbedingungen an der FU Berlin
- Prüfungsbedingungen
- Arbeitssuche
- Interessengemeinschaften und Selbsthilfegruppen
- Literaturtipps
Studieren mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit
Für Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit gibt es an der FU Berlin eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können zum Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkung angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen beantragen. In Frage kommen etwa die Zulassung technischer Hilfsmittel für Blinde und Hörbehinderte, Zeit- und/oder Fristverlängerungen bei Studien- und Prüfungsleistungen, angepasste Praktikumsbedingungen usw. Auch die Bereitstellung eines Ruheraums, die Verlegung von Lehrveranstaltungen in zugängliche Räume und bauliche Anpassungen sind möglich. Bei der Bewerbung zum Studium sind unter bestimmten Voraussetzungen Sonderanträge möglich.
In Berlin werden darüber hinaus individuelle Hilfen für Behinderte und chronisch kranke Studierende als „Integrationshilfen“ nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bereitgestellt. Möglich ist z.B. die Finanzierung von „Studienhelfern“ als Assistenz für Körperbehinderte sowie von behindertengerechten Computerausstattungen für Sehbehinderte oder Microports für Hörbehinderte. Anträge sind beim Studentenwerk Berlin zu stellen.
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bestimmt in § 4 Abs. 7:
Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten und Studentinnen sowie von Studienbewerbern und Studienbewerberinnen mit Behinderung und treffen in allen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen zur ihrer Integration. Für die Durchführung des Studiums und der Prüfung sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die unter Wahrung der Gleichwertigkeit einen Nachteilsausgleich gewährleisten.
Unter "Rechte und Pflichten der Studenten und Studentinnen" regelt § 9 Abs. 2
Jedem Studenten und jeder Studentin sowie jedem Studienbewerber und jeder Studienbewerberin mit Behinderung soll die erforderliche Hilfe zur Integration nach § 4 Abs. 7 zur Verfügung gestellt werden.
Für Prüfungen gilt § 31 Absatz 3 BerlHG:
Ein Nachteilsausgleich für Studenten und Studentinnen mit einer Behinderung zur Anerkennung gleichwertiger Leistungen in anderer Form oder verlängerter Zeit ist vorzusehen.
§ 44 Absatz 1 BerlHG enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot:
Die Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet ... sich so zu verhalten, dass niemand wegen ... einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt wird.
Der Beauftragte für behinderte Studierende an der FU Berlin bietet Beratung an zu nachteilsausgleichenden Regelungen bei der Bewerbung zum Studium, sowie zu organisatorischen, baulichen, technischen und finanziellen Hilfen im Studium und bei Prüfungen. Themen der Beratung sind darüber hinaus z.B. auch Fragen zur Durchführung von Laborpraktika im Studium oder die Planung eines Auslandsstudiums oder -praktikums mit einer Behinderung/chronischen Erkrankung.
Wer mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit studieren möchte, sollte mit den folgend genannten Beratungsstellen Kontakt aufnehmen, gern auch schon vor Beginn des Studiums. Fragen zur Finanzierung des Studiums, zur Wohnungsversorgung, zur Mobilität, zur Bewerbung zum Studium, die Möglichkeiten baulicher und organisatorischer Maßnahmen sowie angepasster Studien- und Prüfungsbedingungen an der Hochschule können so geklärt und ggf. erforderliche Anträge gestellt werden.
Bedeutung der Piktogramme
| Parkplatz für Behinderte | |
| Stufenloser Zugang über eine Rampe oder direkt | |
| Toiletten für Behinderte | |
| Aufzug mit einer Grundfläche von mindestens 140 x 110 cm |
Beratungsangebote
Der Beauftragte für behinderte Studierende an der FU Berlin
Der Beauftragte für behinderte Studierende an der FU Berlin ist Mitarbeiter der Zentralen Universitätsverwaltung. Er arbeitet mit an der Planung und Durchführung von rechtlichen, baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Förderung Studierender mit Behinderungen und mit chronischen Krankheiten. Er berät behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und FU-Studierende telefonisch, persönlich und per Email zu allen Fragen der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse in Lehrveranstaltungen, Praktika und Prüfungen. Der Beauftragte hilft behinderten und chronisch kranken Studierenden z.B. bei Anträgen auf bevorzugte Zulassung zum Studium im Rahmen der Härtefallquote, auf modifizierte bzw. individuell angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen sowie auf bauliche und technische Veränderungen an der Hochschule.
Georg Classen, Beauftragter für behinderte Studierende an der FU Berlin
Thielallee 38 (Ecke Otto-von-Simson-Straße), 14195 Berlin
1. OG, Zimmer 213
Tel. 838-552 92, Fax 838-545 11
Sprechzeit: Dienstag 10-13 Uhr und nach Vereinbarung
georg.classen@fu-berlin.de
www.fu-berlin.de/service/behinderung
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Die Beratungsstelle des Studentenwerks Berlin
Die Beratungsstelle des Studentenwerks Berlin für behinderte und chronisch kranke Studierende berät in allen sozialen Fragen des Studiums: Studienfinanzierung, Beantragung von Studienhelfern und Hilfsmitteln, Wohnungssuche, Mobilität innerhalb und außerhalb der Hochschule sowie Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen u. a. Für behinderte und chronisch kranke Studienanfänger sowie für Absolventen werden regelmäßig Informationsseminare angeboten.
Die Beratungsstelle ist auch zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfen nach § 9 Abs. 2 des Berliner Hochschulgesetzes. Dies betrifft die in anderen Bundesländern von den Sozialämtern gewährten Integrationshilfen wie Studienhelfer, ausbildungsbezogene Hilfsmittel, behindertengerechte häusliche Arbeitsplatzausstattung etc.
Behinderungsbedingt notwendige Fahrdienste, Führerschein und KFZ sind hingegen auch in Berlin als "Eingliederungshilfe zum Studium nach dem Sozialgesetzbuch XII" beim Sozialamt des Wohnbezirks zu beantragen. Die Beratungsstelle des Studentenwerks hilft dann bei der Antragstellung.
Dominique Illing, Studentenwerk Berlin
Beratung für behinderte Studierende an der FU Berlin
Thielallee 38 (Ecke Otto-von-Simson-Straße), 14195 Berlin
OG, Zimmer 201
Tel. 93939-9020
beh.beratung.thielallee@studentenwerk-berlin.de
Sprechzeit: Montag 10-13 Uhr und nach Vereinbarung
www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte
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Beratung für behinderte Abiturienten und Hochschüler bei der Agentur für Arbeit
Beratung für behinderte Abiturienten und Hochschüler bietet auch die Agentur für Arbeit an. Das Beratungsangebot umfasst die Beratung in hochschulspezifischen Fragestellungen bzw. die Beratung in abiturientenspezifischen Berufsausbildungswegen außerhalb der Hochschulen in Verbindung mit Fragen des behinderungsspezifischen Nachteilsausgleichs.
Das Beratungsangebot gilt auch für behinderte Studienabbrecher bzw. Studienfachwechsler. Zuständig für die Beratung behinderter Oberstufenschüler und Studierender ist die Agentur für Arbeit, in dem der oder die Behinderte wohnt. Bei anerkannter Schwerbehinderung sind es die Berater und Beraterinnen in den Reha/SB-Teams, sonst die Beratungskräfte für akademische Berufe in den Teams U25 (Berufsberatung).
Terminvereinbarung unter der Service-Hotline 01801 / 555111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).
Die Zentraleinrichtung Studienberatung an der FU Berlin
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der FU Berlin beraten behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Studienfachwahl, dem Studienverlauf und dem Abschluss des Studiums. Nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Sekretariat (Tel 838-55242) wird auch eine psychologische Beratung angeboten.
Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung
Brümmerstr. 50, 14195 Berlin
Tel 838-552 36, Fax 838-539 13
studienberatung@fu-berlin.de
www.fu-berlin.de/studienberatung
Infoservice Tel. 838-70000
Anrufe und Besuche Mo - Fr 9 - 15, Do 9 - 17 Uhr
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Behindertenberatung des ASTA der FU Berlin
Habelschwerdter Allee 45 (Silberlaube), Raum K 25/16, 14195 Berlin
Tel. 838-562 03, Fax -56354
astabehindertenberatung@astafu.de
www.fu-berlin.de/einrichtungen/verwaltung/studentenschaft/beratung/behindertenberatung.html
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Zulassung zum Studium - Sonderanträge
An der FU besteht für Studienanfänger in allen Studiengängen eine Bewerbungspflicht. Infos zum Studienangebot, zum Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfristen finden Sie unter www.fu-berlin.de/studium.
Behinderte und chronisch kranke Bewerber können einen Härtefallantrag stellen. Dem Antrag auf sofortige Zulassung (unabhängig von Note oder Wartezeit) kann - im Rahmen der u.a. dafür vorgesehenen "Härtefallquote" von 2 % aller Studienplätze - stattgegeben werden, wenn durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass der/dem Studienbewerber/in eine Wartezeit nicht zumutbar ist, weil sie/er
- an einer Krankheit oder Behinderung mit Tendenz zur Verschlimmerung leidet, und dies einer längeren Wartezeit bzw. späteren Aufnahme des Studiums entgegensteht,
- wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Einschränkungen eine Wartezeit nicht sinnvoll (z.B. durch Jobben) überbrücken könnte,
- durch Krankheit oder Behinderung auf ein bestimmtes Berufsfeld beschränkt ist, in dem er/sie nach dem angestrebten Studiums tätig werden könnte,
- eine erfolgreiche berufliche (Wieder-)Eingliederung nur durch das angestrebte Studium erreichbar erscheint, und/oder
- sie/er das bisherige Studium oder den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste.
Aufgrund der Krankheit oder Behinderung bestehende ortsbezogene Gründe für die FU Berlin können ebenfalls angeführt werden. Bei einem (späteren) Wechsel des Studiengangs kann einem Härtefallantrag nur noch stattgegeben werden, wenn der Fachrichtungswechsel wegen einer neuaufgetretenen Behinderung zwingend erforderlich geworden ist. Bei Bewerbung für ein aus mehreren Fächern bestehendes Bachelor-Studium muss der Härtefall auch für das Modul beantragt werden.
Neben oder anstelle eines Härtefallantrags sind auch Anträge auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Note und/oder Wartezeit möglich. Hinweise zum Härtefallantrag und zu den Anträgen auf Nachteilsausgleich, zum fachärztlichen Gutachten und den ggf. erforderlichen weiteren Nachweisen finden Sie im Merkblatt "Sonderanträge".
Bewerbungsunterlagen für die FU: Der unterschriebene Zulassungsantrag aus der Online-Bewerbung muss bei der FU bis zum Bewerbungsschluss eingetroffen sein. Wenn Sie einen oder mehrere Sonderanträge stellen, müssen Sie dem schriftlichen Zulassungsantrag weitere Unterlagen beifügen: das fachärztliche Gutachten im Original oder beglaubigter Kopie, ggf. weitere Nachweise zum Härtefallantrag und/oder zum Antrag auf Nachteilsausgleich in beglaubigter Kopie, einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. weitere im Einzelfall nötige Unterlagen, sowie das ausgefüllte Antragsformular aus dem Merkblatt "Sonderanträge".
Bewerbungen zum 1. Semester für die Fächer Zahn- und Humanmedizin, Pharmazie undTiermedizin sind nicht an die FU, sondern an die Stiftung Hochschulstart www.hochschulstart.de zu richten. Ein Härtefallantrag und Anträge auf Nachteilsausgleich Wartezeit und/oder Note sind auch bei der Stiftung Hochschulstart möglich. Bei anerkannt Schwerbehinderten wird immer der erste Studienortswunsch berücksichtigt.
Bewerbungen von Ausländern mit einer im Ausland (auch EU) erworbenen Hochschulzugangsberechtigung sind nicht an die FU, sondern an www.uni-assist.de zu richten (Ausnahme: EU-Angehörige bewerben sich für Zahn- und Humanmedizin, Pharmazie und Tiermedizin bei der ZVS).
Härtefallanträge sind für Ausländer mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung nicht möglich (Ausnahme: EU-Angehörige, diese können wie Deutsche einen Härtefallantrag stellen). Ausländer mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich in gleicher Weise wie Deutsche, auch ein Härtefallantrag ist dann möglich.
Zu den Besonderheiten bei Bewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung siehe
www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/zulassung/zulassung-nicht-eu.html
Bei Bewerbungen für einen "nichtweiterbildenden" Masterstudiengang ist ebenfalls ein Härtefallantrag möglich, § 10 Abs. 1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz. Für "weiterbildende" Masterstudiengänge existiert keine entsprechende Regelung. Für Masterstudiengänge gelten andere Bewerbungsfristen! Zu Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen siehe
www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/master
Zu Härtefallanträgen bei der FU und bei der ZVS beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Bewerbung und Zulassung der FU sowie der Beauftragte für behinderte Studierende an der FU Berlin.
Bewerbung und Zulassung
Freie Universität Berlin
Iltisstraße 1, 14195 Berlin
info-service@fu-berlin.de
Tel. 838-70000, Fax 838-755 20 (keine Bewerbungen per Fax oder Email!)
Infoservice: Mo-Mi + Fr- 9 - 15 Uhr, Do 9-17 Uhr
Sprechzeiten der Sachbearbeiter/innen: Mo + Di 9.30 - 12.30 Uhr, Do 14 - 17 Uhr
Mitte Juli bis Mitte August: nur Di 9.30-12.30 Uhr
www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/index.html
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Studienfinanzierung
Behinderte und chronisch kranke Studierende haben für ihren Lebensunterhalt, ihren ausbildungsbedingten Bedarf und ggf. ihre häusliche Versorgung und Pflege häufig einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Finanziert werden müssen beispielsweise Studienhelfer, die Assistenzdienste wie Fotokopieren oder das Mitschreiben in Lehrveranstaltungen erledigen, sowie technische Hilfsmittel vom Hörgerät bis zum behindertengerechten Computerarbeitsplatz. Rollstuhlfahrer benötigen ein behindertengerechtes Auto oder einen Fahrdienst sowie die zusätzlichen Mietkosten einer rollstuhlgerechten Wohnung. Für den Lebensunterhalt können erhöhte Kosten auftreten etwa durch eine krankheitsbedingt notwendige besondere Ernährung oder eine krankheits-/behinderungsbedingt verlängerte Studiendauer.
Hierfür kommt neben finanziellen Hilfen der Eltern eine Reihe weiterer Möglichkeiten in Frage:- das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG, erhöhte Einkommensfreibeträge, evtl. verlängerte Förderungsdauer)
- die Krankenversicherung (u. a. Hilfsmittel zum Ausgleich der Behinderung)
- die Pflegeversicherung (Pflegegeld- und/oder Sachleistungen)
- Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII vom Sozialamt (zusätzliches Pflegegeld, bedarfsdeckende Pflegesachleistungen)
- Pflegegeld nach dem Pflegegesetz Berlin (für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose)
- Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII vom Sozialamt (Fahrten zur Hochschule bzw. Führerschein und behindertengerechtes KFZ)
- Integrationshilfen nach § 9 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz vom Studentenwerk (technische Hilfsmittel zum Studium, Studienhelfer, behindertengerechter häuslicher Arbeitsplatz, usw.)
- Gundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II vom Jobcenter: Arbeitslosengeld II kann bei krankheitsbedingter Beurlaubung beansprucht werden, außerdem nach Abschluss des Studiums. Leistungen vom Jobcenter kommen auch in besonderen Härtefällen, für evtl. Mehrbedarfe für Wohnkosten und krankheitsbedingt besonders teure Ernährung in Frage, vgl. § 27 SGB II.
- Stipendien und Stiftungen
- bevorzugte Jobvergabe bei der Arbeitsvermittlung "Heinzelmännchen" des Studentenwerks Berlin
- bevorzugte Jobvergabe für studentische Hilfskräfte an der FU Berlin. Online-Stellenanzeiger: www.fu-berlin.de/service/stellen.
Beratung zu allen Möglichkeiten der Studienfinanzierung und Hilfe bei der Antragstellung bietet die Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende des Studentenwerks Berlin an.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen der Studienfinanzierung enthält die Broschüre "Mit Behinderungen und mit chronischen Krankheiten studieren":
Öffentliche Verkehrsmittel
Informationen über die Zugänglichkeit des Berliner Bus- und Bahnnetzes für Gehbehinderte und RollstuhlfahrerInnen bietet das Faltblatt "Berlin barrierefrei", das kostenlos bei der BVG erhältlich ist. Für BerlinerInnen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung die BVG nicht nutzen können, gibt es für Freizeitfahrten den Berliner Sonderfahrdienst. Der Sonderfahrdienst führt jedoch keine Fahrten zur Ausbildung, Studium oder Arbeit durch. Die Kosten für Fahrten zur Hochschule mit einem Behindertenfahrdienst oder Taxi bzw. für einen Führerschein und behindertengerechtes Auto müssen daher als "Eingliederungshilfe" nach dem SGB XII beim Sozialamt beantragt werden.
BVG, Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Potsdamer Str. 188, 10783 Berlin
Tel. 256-24635, Fax 256-24687
www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Index/folder/320
Antrag auf Teilnahme am Sonderfahrdienst
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) - Versorgungsamt
Albrecht-Achilles-Straße 62-65, 10709 Berlin
Tel. 9012-6433/ -8989/ -8988
infoservice@lageso.berlin.de
www.berlin.de/lageso/behinderung/sofa/index.htmlSFD-Berlin - SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung im Auftrag des Landes Berlin
c/o Wirtschaftsgenossenschaft der Berliner Taxifahrer (WBT) eG
Tel. 2610 2300, Fax 2610 2399
Genthiner Str. 36, 10785 Berlin
www.sfd-berlin.de
Semesterticket
Das für alle FU-Studierende obligatorische Semesterticket kostet derzeit 172,50 Euro incl. 4,50 Euro Sozialfonds.
- Behinderte Studierende, die einen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt für die "Freifahrt" mit dem ÖPNV vorlegen, werden auf Antrag durch das Immatrikulationsbüro vom Semesterticket befreit.
- Behinderte und längerfristig oder chronisch kranke Studierende, die keinen entsprechenden Ausweis besitzen, aber durch ärztliches Attest (kann vom gewöhnlichen Arzt ausgestellt werden, muss aber als "Attest zur Vorlage beim Amtsarzt" bezeichnet sein) glaubhaft machen, dass sie behinderungsbedingt den ÖPNV nicht nutzen können, werden auf Antrag durch das Semesterticketbüro vom Semesterticket befreit.
- Studierende im Urlaubssemester und Studierende, die sich studienbedingt das ganze Semester außerhalb des Tarifbereichs aufhalten, werden auf Antrag durch das Semesterticketbüro vom Semesterticket befreit.
- Studierende, die aufgrund einer besonderen sozialen Härte Schwierigkeiten haben, das Semesterticket zu finanzieren, können beim Semesterticketbüro einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Antragsberechtigt sind u.A. Studierende, die behinderungsbedingt Integrationshilfen zum Studium erhalten (Personenkreis des § 30 Abs. 4 SGB XII, § 2 Abs. 2 Nr. 4 Sozialfonds-Satzung), sowie ausländische Studierende mit zeitlich beschränkter Arbeitserlaubnis.
Semesterticketbüro des AStA FU
www.astafu.de/semtixbuero
Thielallee 36 (unter dem Capitol-Kino)
14195 Berlin
Tel. (030) 839091-40
Di. u. Mi. 10.00-14.00, Do. 14.00-18.00
semtixbuero@astafu.de
Das Büro ist nicht mit Rollstuhl zugänglich. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, Formular auf der Homepage des Semesterticketbüros.
Zimmer- und Wohnungssuche
Sozialwohnungen: Studierende, die eine Sozialwohnung suchen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der beim bezirklichen Wohnungsamt - auch mit dem Merkmal "Rollstuhlbenutzerwohnung (RB)" beantragt werden kann. Das Berliner Angebot an RB-Wohnungen ist online einsehbar unter www.rb-wohnungen.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Frau Bahns, Frau Thiel
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
Tel. 9012-5764, -5756, Fax -6217
www.rb-wohnungen.de
Wohnheime: Das Studentenwerk Berlin bevorzugt behinderte und chronisch kranke Studierende bei der Vergabe von Wohnheimplätzen. Für Studierende mit Rollstuhl stehen in mehreren Wohnheimen in Berlin geeignete Wohnmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung - allerdings nicht im Nahbereich der FU. Der gemeinnützige Verein zur Wohnraumbeschaffung Martinswerk bietet in studentischen Wohngemeinschaften (Vier- bis Sechs-Zimmer-Wohnungen) auch Zimmer an, die für Rollstuhlbenutzer/innen geeignet sind.
Dominique Illing, Studentenwerk Berlin
Beratung für behinderte Studierende an der FU Berlin
Thielallee 38 (Ecke Otto-von-Simson-Straße), 14195 Berlin
1. OG, Zimmer 201
Tel. 93939-9020
beh.beratung.thielallee@studentenwerk-berlin.de
Sprechzeit: Montag 10-13 Uhr und nach Vereinbarung
www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte
Hier ist auch der ausführliche Wohnheimkatalog des Studentenwerks erhältlich.
Die Bürgermeister Reuter Stiftung bietet mehrere möblierte rollstuhlgerechte Zweizimmerappartements in einem Studentenwohnheim am Sparrplatz in Berlin Wedding an:
Plätze in zwei Wohngemeinschaften in Neukölln und Kreuzberg ohne Betreuung, aber mit rollstuhlgerechter Ausstattung werden vermittelt über das
Martinswerk e.V.
Mehringdamm 43, 10961 Berlin
Tel. 69 50 55 45, Fax 69 50 55 32
Di und Do 11-13 Uhr, Do 14-16 Uhr
www.martinswerk-berlin.de
Studienbedingungen an der FU Berlin
Blinde und sehbehinderte Studierende
Blinde und sehbehinderte Studierende können bei der Servicestelle für Sehbehinderte und Blinde an der FU Berlin ihre Studienmaterialien (Seminar- und Prüfungsunterlagen, Studientexte, grafische Darstellungen, Tabellen u. a.) in Braille, Tastgrafik oder Großdruck, als Textdatei oder als Tondokument umsetzen lassen. Die Servicestelle bietet auch Unterstützung bei der Arbeit mit behindertengerechten Computerausstattungen. Die Universitätsbibliothek (UB) der FU Berlin verfügt über zwei Arbeitsplätze mit Bildschirmlesegerät und sehbehinderten- und blindengerechter Computertechnik. Weitere Bildschirmlesegeräte für Sehbehinderte stehen u.a. in der Philologischen Bibliothek und in der Erziehungswissenschaftlichen/Psychologischen Bibliothek.
Elisabeth Wunderl
Servicestelle für blinde und sehbehinderte Studierende der FU
Thielallee 38, 14195 Berlin, Raum 211
Tel. 838-52122, Fax 838-54511
braille@zedat.fu-berlin.de
www.fu-berlin.de/service/blind/
Sprechzeit Freitag 10-13 Uhr und nach Vereinbarung
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Organisationen von Sehbehinderten und Blinden
DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.)
Bezirksgruppe Berlin/Brandenburg
c/o Hans Peter Brass, Kissinger Str. 6, 12157 Berlin
Tel. 79 78 13 01
p.brass@snafu.deDVBS Bundesverband
Frauenbergstr. 8, 35039 Marburg
Tel (06421) 948 88-0, Fax 948 88-10
info@dvbs-online.de
www.dvbs-online.deAllgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV)
Auerbacher Str. 7, 14193 Berlin
Tel. 89588-0, Fax -99, S-Bahn Grunewald
info@absv.de
www.absv.de
Hörbehinderte Studierende
Hörbehinderte Studierende müssen - ggf. mit Unterstützung des Beauftragten für behinderte Studierende an der FU Berlin - auf ihre Situation hinweisen, damit die Lehrkräfte gegebenenfalls einen Overheadprojektor benutzen, entsprechende Unterlagen/Manuskripte überlassen und die von der/dem Studierenden mitgebrachte FM-Anlage zur Übertragung des gesprochenden Wortes auf ihr/sein Hörgerät in ihrer Lehrveranstaltung einsetzen. Für mündliche Prüfungen sind nachteilsausgleichende Regelungen erforderlich. Für Gehörlose gilt das in besonderem Maße. Die Finanzierung von FM-Anlagen, Studienhelfern und Gebärdendolmetschern kann als Integrationshilfe nach dem Berliner Hochschulgesetz beim Studentenwerk Berlin beantragt werden. Der Behindertenbeauftragte der FU stellt bei Bedarf leihweise eine FM-Anlage zum Ausprobieren zur Verfügung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studierender und AbsolventInnen BHSA - gibt ein Handbuch für Hörbehinderte heraus (7,- €) und führt regelmäßig Seminare für hörbehinderte Studienanfänger/innen und Absolvent/innen durch.
Gehörlosenzentrum Berlin
Friedrichstr. 12, 10969 Berlin
(Nähe U-Bahn Hallesches Tor)
Telefon 251 70 51, Fax 2517053
info@deafberlin.de
www.deafberlin.deBundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studierender und AbsolventInnen BHSA
Hinter der Hochstätte 2a, 65239 Hochheim
Telefon (auch Schreibtelefon/Bildtelefon) (06146) 83 55 37, FAX (06146) 83 55 38
Andreas.Kammerbauer@t-online.de
www.bhsa.de
Chronisch kranke Studierende
Chronisch kranke Studierende sind häufig erheblich in ihrem Studium beeinträchtigt, empfinden sich aber nicht als "behindert". Dennoch sind sie grundsätzlich auf dieselben Möglichkeiten der Unterstützung und des Nachteilsausgleichs angewiesen wie Studierende mit einer Behinderung. Chronisch Kranke sind ggf. darauf angewiesen, ihre in der Regel nicht äußerlich erkennbaren Einschränkungen durch die Krankheit den Beteiligten mitzuteilen. Der Beauftragte für behinderte Studierende an der FU Berlin bietet Unterstützung dabei an, individuell angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen zu beantragen. Die Beratungsstelle des Studentenwerkes für behinderte und chronisch kranke Studierende bietet Hilfe an bei der Beantragung der in Frage kommenden sozialen und finanziellen Hilfen.
Rollstuhlbenutzer/innen, Gehbehinderte
Die meisten größeren Gebäude der FU Berlin sind für Studierende mit Rollstuhl zugänglich und verfügen über entsprechende Parkplätze, Rampen, Aufzüge und Toiletten. Beim Beauftragte für behinderte Studierende ist eine Übersicht zur Zugänglichkeit der wichtigsten Gebäude erhältlich. Bei Bedarf führt die Technische Abteilung der FU auch individuelle bauliche und technische Anpassungsmaßnahmen durch. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Beauftragte für behinderte Studierende aufzunehmen, damit eine Begehung bzw. Berollung vor Ort organisiert und notwendige Baumaßnahmen beantragt werden können.
Bibliotheken
Die Bibliotheken der Freien Universität sollen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender berücksichtigen, z.B. durch Gewährung einer verlängerten Leihfrist (in der Regel sechs statt vier Wochen). In der Universitätsbibliothek stehen zwei PC-Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Studierende zur Verfügung.
Universitätsbibliothek (UB) der FU Berlin
Garystr. 39, 14195 Berlin
PC-Arbeitsplätze für Blinde und Sehbehinderte im Lesesaal der UB
Frau Gesch, Herr Volk, Tel. 838-520 62
gesch@ub.fu-berlin.de
www.ub.fu-berlin.de
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Behindertenparkplatz und Aufzug am Eingang Ihnestraße
Mensen und Cafeterien
Alle Mensen und Cafeterien an der Freien Universität Berlin sind mit Rollstuhl zugänglich. In der Mensa 2 (Otto-von-Simson-Str. 26) stehen für Behinderte Servierwagen bereit. Täglich werden ein vegetarisches und ein Bio-Essen angeboten.
Auf eine Reihe möglicherweise allergener Bestandteile (z.B. Natriumglutamat, Farbstoffe, Milch und Milcheiweiß, Gluten, Nüsse, Eier, Senf) des Essens wird ggf. in den auch im Internet veröffentlichten Speiseplänen hingewiesen. Weitere Infos:
www.studentenwerk-berlin.de/mensen
Ruheraum
Als Ruheraum steht ein u.a. mit einer Liege ausgestatteter Raum im Gebäude "Rostlaube", Habelschwerdter Allee 45, J 26/14 zur Verfügung. Der Raum dient zugleich als Still- und Wickelraum. Der Schlüssel ist beim Beauftragten für behinderte Studierende an der FU erhältlich. Bei Bedarf unterstützt Sie der Beauftragte für behinderte Studierende auch bei der Suche nach einem geeigneten Ruheraum in einem anderen Gebäude.
Hochschulsport
Die Zentraleinrichtung Hochschulsport der FU Berlin bietet Sportmöglichkeiten für Studierende aller Fächer, die speziell auf die Bedürfnisse Behinderter und Nichtbehinderter sowie chronisch Kranker abgestimmt sind, z.B. Rollstuhlsport, Wassergymnastik, Yoga, Skilanglaufreisen, Paddeln, Bogenschießen, Go, Schach sowie Segeln für Körperbehinderte. Beratung und nähere Informationen für Interessenten an allen (auch den hier nicht genannten) Veranstaltungen der ZE Hochschulsport bietet die für den Behindertensport verantwortliche Mitarbeiterin an:
Birgit Thieme
Zentraleinrichtung Hochschulsport der FU, Behindertensport
Königin Luise Str. 47, 14195 Berlin
Tel. 838-567 40, -533 20, Fax 838-53 070
www.hs-sport.fu-berlin.de
Das Büro ist mit Rollstuhl nicht erreichbar. Die Mitarbeiter kommen bei Bedarf gern in die zugängliche benachbarte Sporthalle, um dort Interessenten mit Rollstuhl zu beraten usw.
Prüfungsbedingungen
Als Nachteilsausgleich bei Studienleistungen und bei Prüfungen kommen für behinderte und chronisch kranke FU-Studierende je nach Art ihrer Beeinträchtigung z.B. Verlängerungen der Bearbeitungszeit oder -frist, zusätzliche Pausen oder die Verwendung technischer Hilfsmittel in Frage. Die FU-Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten bestimmt dazu in § 7:
(1) Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, hat die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Kandidatin oder dem Kandidaten zu gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form oder durch eine verlängerte Prüfungszeit zu erbringen. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.
Die Anpassung der Prüfungsbedingungen muss beim zuständigen Prüfungsausschuss bzw. -amt beantragt werden. Der Beauftragte für behinderte Studierende berät bei der Antragstellung und erarbeitet ggf. einen Vorschlag für den modifizierten Ablauf der Prüfung unter Wahrung der inhaltlichen Gleichwertigkeit.
Spätestens zwei Semester nach dem in der Studienordnung vorgesehenen regulären Zeitpunkt müssen FU-Studierende zur Rückmeldung ihre Zwischen- oder Abschlussprüfung oder aber die Teilnahme an einer Prüfungsberatung nachzuweisen. Dort kann die Auflage erteilt werden, noch fehlende Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen.
Die Prüfungsberatung ist auch für Studierende mit Behinderungen obligatorisch. In der Beratung und bei der Erteilung einer "Auflage" müssen "persönliche Umstände" angemessen berücksichtigt werden, darunter auch eine ggf. eingeschränkte Leistungsfähigkeit in Folge einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Dies gilt entsprechend auch für die Überprüfung der Erfüllung einer erteilten Auflage.
Die persönlichen Umstände (z.B. Krankheit, Behinderung, Kinderbetreuung) sind schlüssig darzulegen und in geeigneter Form zu belegen. Dazu kann ein ärztliches Attest (über Zeiten krankheitsbedingter teilweiser bzw. vollständiger Studierunfähigkeit) hilfreich sein. Die Angabe einer Diagnose darf aus Datenschutzgründen im Regelfall nicht verlangt werden.
Gegen die Auflage ist ein Einspruch möglich. Siehe auch „Richtlinien zur Prüfungsberatung und Abschlussberatung“ vom 16.08.02, Nr. 5.5
Im Rahmen der Umstellung auf 'Bachelor' und 'Master' wurde mit dem "Campusmanagement" ein verbindliches Anmeldeverfahren zu den Lehrveranstaltungen eingeführt. Wenn man die zugehörige Studienleistung (z.B. Klausur) nicht erbringt, wird der Kurs möglicherweise als nicht bestanden gewertet.
Ein behinderungs- oder krankheitsbedingter Rücktritt von Lehrveranstaltungen sollte daher dem Dozent und dem Prüfungsbüro mitgeteilt werden, ggf. sind geeignete Nachweise (Attest usw.) vorzulegen. Ein krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfung muss unverzüglich der verantwortlichen Stelle (Dozent, Prüfungsmat) mitgeteilt und die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich durch ein geeignetes Attest nachgewiesen werden.
Für Semester, in denen man krankheitsbedingt überhaupt nicht in der Lage ist zu studieren, sollte man ggf. eine "Beurlaubung" beantragen. Der Antrag ist unter Vorlage eines Attests bei der Studierendenverwaltung zu stellen. Leistungsnachweise können in einem krankheitsbedingten Urlaubssemester nicht erworben werden.
Arbeitssuche
Arbeitslosengeld II, Vermittlung und Arbeitsförderung für behinderte Absolventen
Hochschulabsolventen können elternunabhängig Arbeitslosengeld II bei ihrem regional zuständigen Jobcenter beantragen. Sie werden dort als arbeitsuchend registriert und in Arbeit, Qualifizierungsmaßnahmen usw. vermittelt.
Hochschulabsolventen, die z.B. aufgrund ihres Einkommens/Vermögens kein Arbeitslosengeld II beanspruchen können oder wollen, können sich bei ihrer regional zuständigen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende registrieren lassen.
Nur registrierten Arbeitsuchenden stehen die Vermittlungsangebote des Jobcenters bzw. der Arbeitsagentur zur Verfügung. Wichtige ist die Registrierung als arbeitsuchend auch als Voraussetzung für eine mögliche finanzielle Förderung der Arbeitsaufnahme (ABM-Stellen, Lohnkostenzuschüsse, technische und personelle Hilfen für Behinderte etc.). Diese Hilfen stehen Behinderten - anders als anderen Hochschulabsolventen - teilweise auch dann zu, wenn sie keine laufende Arbeitslosenunterstützung erhalten.
Zusätzlich zu den genannten Angeboten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit bietet das Hochschulteam der Agentur für Arbeit Studierenden und Hochschulabsolventen bis zu einem Jahr nach Studienabschluss Unterstützung in Fragen der Berufs- und Karriereplanung an:
Hochschulteam der Agentur für Arbeit Berlin
Außenstelle an der FU Berlin
Thielallee 38, 1. OG, Raum 212, 14195 Berlin
Tel. 84319043/44, Fax 555580-1900
Mo, Di, Mi, Fr 10-12, Do 15-17
Das Büro ist mit Rollstuhl zugänglich, Behindertenparkplatz, Rampe, Aufzug und Roll-WC sind vorhanden.
Tipps:
- Fragen Siebei Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter / bei Ihrer Arbeitsagentur nach dem Ansprechpartner für Arbeitsuchende mit Behinderung und bitten dort um einen Termin!
- Die bundesweit tätige Fachvermittlung für schwerbehinderte Akademiker bei der ZAV Bonn soll die Integrationschancen für besonders betroffener behinderte Bewerber mit akademischem Abschluss verbessern. Machen Sie Ihr Jobcenter/Ihre Arbeitsagentur auf diese Möglichkeit aufmerksam und bitten darum, zusätzlich die Fachvermittlung für schwerbehinderte Akademiker bei der ZAV einzuschalten:
ZAV - Vermittlung für schwerbehinderte Fach- und Führungskräfte
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel. 0228/713-0, -1375
zav-bonn.sbakademiker@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de > Über uns > Weitere Dienststellen > ZAV
- Zudem kommen zur Förderung der Arbeitsaufnahme an einer konkreten Arbeitsstelle auch finanzielle Hilfen des Integrationsamtes in Betracht, siehe www.berlin.de/lageso/arbeit/arbeitnehmer
Absolventenseminare des Deutsches Studentenwerks
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) bietet Seminare zum Berufseinstieg für behinderte und chronisch kranke Studierende am Ende und nach Abschluss ihres Studiums an. Termine, Infos und Anmeldung:
DSW, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Tel. 030-297727-64, Fax -69
studium-behinderung@studentenwerke.de
www.studentenwerke.de/behinderung
Fahrtkosten können nach vorheriger Absprache mit dem DSW erstattet werden. Interessierte können sich beim DSW auch unverbindlich für ein Absolventenseminar vormerken lassen.
Promotions- und Forschungsförderung
Ausführliche Online-Infos sowie Beratung u.a. zur Finanzierung von Promotionen erhalten Sie bei der Abteilung
Stellenangebote
Unter www.fu-berlin.de/stellen finden Sie die aktuellen Stellenangebote der FU Berlin.
Interessengemeinschaften und Selbsthilfegruppen
Interessengemeinschaft behinderter Studierender
Peter Dietrich
Telefon 7849875
pedie@zedat.fu-berlin.de
www.fu-berlin.de/gdb
Bundesweites Netzwerk der Interessengemeinschaften behinderter/chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender
Das Netzwerk ermöglicht einen Erfahrungsaustausch u.a. im Rahmen von Tagungen und Wochenendworkshops zu Themen wie Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium, barrierefreie Universität - barrierefreie Hochschuldidaktik, Aufbau studentischer Selbsthilfegruppen, Bioethik/Euthanasie, Rhetorikkurs, Öffentlichkeitsarbeit, barrierefreies Internet u.a. Nähere Infos und Veranstaltungsprogramm:
BAG Behinderung und Studium e.V., c/o Dr. Sven Drebes, Oudenarder Str. 25, 13347 Berlin
vorstand@behinderung-und-studium.de
www.behinderung-und-studium.de
Interessengruppen hörbehinderter und gehörloser Studierender
BHSA e.V. - Geschäftsstelle
Hinter der Hochstätte 2a, 65 239 Hochheim
Tel. (auch Schreibtelefon/Bildtelefon) (06146) 83 55 37, Fax (06146) 83 55 38
www.bhsa.de
Interessengruppen sehbehinderter und blinder Studierender
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS)
www.dvbs-online.de
DVBS Bezirksgruppe Berlin/Brandenburg
Kontakt: Hans Peter Brass
Kissinger Str. 6, 12157 Berlin
Tel. 79781301
mail@pbrass.de
Spontanzusammenschluss Mobilität für Behinderte
c/o Beate Ender, Fuggerstr 31, 10777 Berlin
Tel. 211 55 82
oder Anita Borrusch, Tel/Fax 7436302
anitabor@web.de
Monatliches Plenum.
Netzwerk behinderter Frauen e.V. Berlin
Behinderte Frauen treffen sich regelmäßig zu Fragen, die die Interessierten in den Kreis einbringen. Drei mal im Jahr findet ein Plenum statt. Das Netzwerk betreibt ein Büro zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Frauen.
Netzwerk Behinderter Frauen e.V.
Forster Str. 40, 10999 Berlin
Tel./Fax 61 70 91 67
netzfrau-berlin@freenet.de
www.netzwerk-behinderter-frauen-berlin.de/
Selbsthilfegruppen
Adressen und Auskünfte zu weiteren Selbsthilfegruppen, z.B. Gruppen von Menschen mit einer bestimmten chronischen Erkrankung oder Behinderung, sind beim Selbsthilfegruppen-Kontaktzentrum SEKIS erhältlich:
SEKIS, Albrecht Achilles Str. 65, 10709 Berlin
Tel. 892 66 02, Fax 893 54 94
www.sekis-berlin.de/
Literaturtipps
Mit Behinderungen und mit chronischen Krankheiten studieren, Hrsg. Beauftragter für behinderte Studierende an der FU Berlin. Die Broschüre enthält noch ausführlichere Infos zu allen hier angesprochenen Fragen (z.B. zur Studienfinanzierung) sowie zu einer Reihe weiterer Themen (z.B. Studium im Ausland, Situation ausländischer behinderter Studierender, Computer und Internet, Rückmeldung und Beurlaubung, Einstieg in den Beruf).
Die Broschüre steht hier zum download bereit:
Behinderte studieren
Informationen über die Studienfachwahl, Zulassung und Finanzierung des Studiums. Für Studierende kostenlos. Auch in Großdruck, auf Kassette sowie als Datei erhältlich. Ein Verzeichnis der Ansprechpartner für behinderte Studierende an allen deutschen Hochschulen ist online abzufragen.
Deutsches Studentenwerk e.V
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel. (030) 207727-64, Fax -69
studium-behinderung@studentenwerke.de
www.studentenwerke.de/behinderung
Ein Verzeichnis der Beauftragten für behinderte Studierende aller deutschen Hochschulen ist online abzufragen unter
www.studentenwerke.de/adressen/bfb.asp
BHSA-Studienführer - ein Handbuch für hörbehinderte Studierende, 7 €.
BHSA-Journal, erscheint mehrmals jährlich.
BHSA, Hinter der Hochstätte 2a, 65239 Hochheim
Telefon/Schreibtelefon/BTX (06146) 83 55 37, Fax 06146-83 55 38
www.bhsa.de
Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2006
18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, durchgeführt vom HIS Hochschul-Informations-System Hannover
Sozialerhebung 2006, Kapitel 13: "Gesundheitliche Beeinträchtigungen"
www.sozialerhebung.de/pdfs/Soz18_13.Gesundheit.pdf
Berliner Behindertenzeitung - Berlin konkret, Hrsg. Berliner Behindertenverband e.V. Erscheint monatlich, Jahresabo 15 €
Berliner Behindertenzeitung, c/o BBV e.V.
Jägerstr. 63D, 10117 Berlin
Tel. 65 88 03 41, Fax 65 88 03 43
www.berliner-behindertenzeitung.de
