Behindertengerechte Laborarbeitsplätze am Institut für Chemie, Freie Universität Berlin, Behindertenbeauftragter

Behindertengerechte Laborarbeitsplätze am Institut für Chemie

Siehe dazu auch den Beitrag in den FU-Nachrichten: http://www.fu-berlin.de/fun/2002/03-04-02/innenansichten/innenansichten3.html

In den letzten Jahren haben wir an der Freien Universität sehr gute Erfahrungen mit der Integration auf einen Rollstuhl angewiesener Studierender auch in einer Reihe von naturwissenschaftlichen Fächern gemacht, etwa der Humanmedizin und der Veterinärmedizin. Auf Schwierigkeiten sind wir allerdings zunächst gestoßen, als sich zwei Studienbewerber mit Rollstuhl in der Biochemie immatrikuliert haben. Seitens des Fachbereiches wurden Sicherheitsbedenken vorgetragen, insbesondere wegen des erforderlichen Hantierens mit leicht brennbaren Lösungsmitteln. Hinzu kam, dass die Institute zwar über Rampen, Behindertentoiletten und Aufzüge verfügten, die Laborarbeitsplätze aber wegen der Höhe der Tischflächen und mangels Unterfahrbarkeit durchweg nur für ein Arbeiten im Stehen geeignet waren.

Das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet die Freie Universität zur Integration behinderter Studierender in allen Bereichen und dazu, erforderlichenfalls individuelle nachteilsausgleichende Maßnahmen zur Durchführung des Studiums und der Prüfungen zu treffen (§§ 4, 9, 31 BerlHG). Daher wurden von der Technischen Abteilung der Freien Universität am Institut für anorganische Chemie Laborarbeitsplätze mit unterfahrbaren, auf Sitzhöhe absenkbaren Tischflächen und an der Frontseite angebrachten Bedienelementen installiert. Die neuen Arbeitsplätze sind für Rollstuhlfahrer, ebenso gut aber auch für Nichtbehinderte nutzbar.

Nicht alle Probleme ließen sich allerdings durch die behindertengerechten Laborarbeitsplätze lösen. Auch die Arbeitssicherheit und der Brandschutz mussten an die individuellen Anforderungen der behinderten Studierenden angepasst werden. Versuche im Bereich der organischen Chemie, die aus Sicherheitsgründen auch mit Hilfe behindertengerechter Laborarbeitsplätze nicht durchgeführt werden konnten, wurden deshalb in Gruppenarbeit oder mit Hilfe einer individuellen Arbeitsplatzassistenz realisiert.

Hinsichtlich der Anforderungen an Didaktik, Arbeitssicherheit und Laborausstattungen konnten wir auf die Erfahrungen aus den USA zurückgreifen, die in den Broschüren "Teaching Chemistry to Students with Disabilities" sowie "Workung Chemists with Disabilities" veröffentlicht sind (Hrsg. American Chemical Society - Committee on Chemists with Disabilities, Volltext über http://www.acs.org , dort unter "search" das Wort "disabilities" eingeben, oder über http://www.rit.edu/~easi/easisem/chem.html

Es handelt sich bundesweit um die einzigen voll behindertengerechten Laborarbeitsplätze an einer Hochschule. Chemiestudierende im Rollstuhl gab es zwar bereits in den 80er Jahren an der TH Aachen und Anfang der 90er an der Uni Dortmund, dort wurden seinerzeit ebenfalls - mit einfacheren Mitteln als an der FU - Laborarbeitsplätze angepasst, die jedoch inzwischen nicht mehr vorhanden sind. Wichtige Anregungen für die Gestaltung der Laborarbeitsplätze konnte die FU dem Handbuch: "Integrativ und barrierefrei - Behindertengerechte Architektur für Hochschulen und Wohnheime", Dipl. Ing. Gerhard Loeschke und Dipl. Ing. Daniela Pourat, Verlag Das Beispiel, Darmstadt 1994 entnehmen.

Die Technische Abteilung der Freien Universität will das Konzept bei der Einrichtung weiterer Laborarbeitsplätze berücksichtigen, etwa bei der Sanierung des Instituts für Pharmazie. Andere Hochschulen, darunter die TU Berlin, möchten das Konzept ebenfalls übernehmen.

Folgende Anforderungen sind ggf. zu berücksichtigen:

  • ausreichende Bewegungsflächen vor dem Arbeitsplatz und zwischen den Labortischreihen
  • leicht erreichbare Bedienelemente an der Frontseite des Tisches
  • Unterrollbarkeit des Arbeitsplatzes
  • Tischfläche höhenverstellbar für Arbeiten im Stehen und in Sitzhöhe, entsprechende Ausstattung auch für das Arbeiten im Abzug, die Arbeitsplätze sollten für Behinderte und Nichtbehinderte gleichermaßen nutzbar sein
  • ausreichende Fluchtwege (vom Behinderten selbst zu öffnende Türen, in mehrgeschossigen Gebäuden ggf. berollbare Rettungsbalkons; ggf. Fluchtdecken mit Handgriffen zum Heruntertragen verletzter und/oder behinderter Personen im Brandfall)
  • ausreichender Feuerschutz (moderne erreichbare Augendusche, erreichbare Fluchtdusche, ausreichend und erreichbare Feuerlöscher, ausreichend und erreichbare Löschdecken, evtl. an der Decke installierte Feuerlöschanlage wie auch für Gaststättenküchen vorgesehen)
  • ggf. Verwendung einer säurefesten Gummischürze als zusätzlichem Schutz; ggf. nichtsaugendes Sitzkissen im Rollstuhl als zusätzlicher Schutz gegen Säuren etc.
  • weitere individuell abgestimmte Maßnahmen, wie ggf. Hinzuziehen einer labortechnisch kompetenten Assistenzkraft für Tätigkeiten, die behinderungsbedingt bzw. aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht selbst bzw. nur mit Hilfe durchgeführt werden können
Stand 12.07.2011

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