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3. Verwendung des Logos durch Studierende und Doktoranden*innen

Studierende, Doktorand*innen oder Habilitand*innen können im Rahmen ihres Studiums zu Studienzwecken oder im Rahmen ihres Prüfungsverfahrens das Logo der Universität mit Zustimmung des/der jeweiligen Dozent*in verwenden. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung des Logos auf im Rahmen des Studiums, der Promotion oder Habilitation erstellten Postern, Flyern und Power Point Präsentationen oder sonstigen Präsentationen für z.B. Tagungen oder Kongresse, auf denen Forschungsergebnisse präsentiert werden. Die Zulässigkeit der Nutzung nach Zustimmung des Dozenten/Betreuer gilt nicht für Publikationen, die dem persönlichen Bereich zugeordnet werden können (z.B. insbesondere eigene Publikationen durch Verlage).

Eine weitergehende Verwendung des Logos ist den Studierenden, Doktorand*innen und Habilitand*innen untersagt. Es ist insbesondere nicht gestattet, das Logo der Freien Universität Berlin auf Abschlussarbeiten zu verwenden.