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Recht am eigenen Bild

Jede Person hat zwar ein Recht am eigenen Bild. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten gezeigt oder verbreitet werden.

Haben Sie den Medien die Einwilligung zu Aufnahmen erteilt, müssen Sie auch hinnehmen, dass Bilder in Zeitungen oder TV-Aufnahmen veröffentlicht werden, die Ihnen nicht gefallen oder die Sie nicht positiv darstellen.

Tipps für den Alltag

Stellen Sie Journalisten selbst Bildmaterial aus Arbeitssituationen oder Portraitfotos zur Verfügung. Beachten Sie hierbei allerdings das Urheberrecht: Liegen Ihnen die entsprechenden Rechte vor? Beachten Sie das Recht am eigenen Bild bitte auch, falls Sie Aufnahmen von Kollegen oder Arbeitssituationen einsetzen wollen.