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Durchbruch bei Verhandlung zum Interessenausgleich

Vereinbarung wird zum Jahresanfang wirksam

Nr. 348/2017 vom 22.12.2017

Die bisher von der Betriebsgesellschaft und dem Gemeinschaftsbetrieb Botanischer Garten und Botanisches Museum durchgeführten Aufgabenbereiche Gartenservice, Besucherservice, Technikservice, Postservice und Ausbildung werden vom 1. Januar 2018 an von der Freien Universität Berlin fortgeführt. Zum gleichen Datum erfolgen die Überführung der Beschäftigten dieser Aufgabenbereiche im Wege eines Betriebsübergangs in die Freie Universität Berlin, die Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs, die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft und die Überleitung ihrer Beschäftigten in den Öffentlichen Dienst gemäß dem einschlägigen Entgelttarifvertrag TV-L FU. Die in diesem Zusammenhang geführte Verhandlung über einen Interessenausgleich wurde am Donnerstag abgeschlossen.

Am 18. Oktober 2017 hatten das Präsidium der Freien Universität Berlin und die Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft für die Zentraleinrichtung des Botanischen Gartens und des Botanischen Museums mbH beschlossen, dass die bisher von der Betriebsgesellschaft und dem Gemeinschaftsbetrieb Botanischer Garten und Botanisches Museum durchgeführten Aufgabenbereiche Gartenservice, Besucherservice, Technikservice, Postservice und Ausbildung vom 1. Januar 2018 an durch die Freie Universität Berlin fortgeführt werden. Beschlossen wurden damit zum gleichen Datum auch die Überführung der Beschäftigten dieser Aufgabenbereiche im Wege eines Betriebsübergangs in die Freie Universität Berlin, die Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs sowie die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft und die Überleitung ihrer Beschäftigten in den Öffentlichen Dienst gemäß dem für Beschäftigte der Freien Universität einschlägigen Entgelttarifvertrag TV-L FU. „Das Präsidium der Freien Universität Berlin hatte sich dadurch zum wiederholten Male dafür ausgesprochen, die unterschiedlichen Entgeltstrukturen anzugleichen und somit die tariflichen und sozialen Regelungen für die Beschäftigten der bisherigen Betriebsgesellschaft entscheidend zu verbessern“, betonte Dr. Matthias Dannenberg, Ständiger Vertreter der Kanzlerin und Beauftragter des Präsidiums für die Interessenausgleichsverhandlung.

Bereits im Juli 2017 war nach einem vorbereitenden Präsidiumsbeschluss die Verhandlung zu einem Interessenausgleich aufgenommen worden. Das Präsidium der Freien Universität, die Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft und der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs hatten dafür Vertreterinnen und Vertreter benannt, um Detailfragen des geplanten Betriebsübergangs rechtzeitig zu klären. Diese Verhandlung konnte am Donnerstag mit den Unterschriften von Prof. Dr. Thomas Borsch als Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft, Lukas Schmolzi als Vorsitzendem des Betriebsrats des Gemeinschaftsbetriebs und Dr. Matthias Dannenberg als Beauftragtem des Präsidiums unter das entsprechende Dokument abgeschlossen werden.

„Ich bin froh, dass wir zu diesem Abschluss kommen konnten, und danke allen Beteiligten für ihr hohes Engagement bei den zahlreichen Gesprächen zum Interessenausgleich“, unterstrich Dr. Matthias Dannenberg. Nun gelte es, unter deutlich verbesserten Bedingungen für die Beschäftigten der bisherigen Betriebsgesellschaft, die gemeinsamen Anstrengungen konstruktiv fortzusetzen.

Weitere Informationen

Dr. Matthias Dannenberg, Ständiger Vertreter der Kanzlerin der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-73213, E-Mail: VK@fu-berlin.de