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Für einen modernen Investitionsschutz bei den Freihandelsabkommen TTIP und CETA

Deutscher Industrie- und Handelskammertag und Wissenschaftler der Freien Universität legen Gegenentwurf zu Vorschlägen von Europäischer Kommission und Bundesministerium für Wirtschaft vor

Nr. 283/2015 vom 28.09.2015

Auf Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) e. V. und von Wissenschaftlern des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin haben Experten Modellvorschriften für einen modernen Investitionsschutz im Rahmen der Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) erarbeitet. In dem Papier entwickelten die Beteiligten einen eigenständigen Ansatz mit konkreten Thesen und Regelungsvorschlägen, der sich insbesondere auf die für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) konzentriert. Unter dem Titel „Grundzüge eines modernen Investitionsschutzes – Ziele und Handlungsempfehlungen“ wird damit ein Gegenentwurf zum Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) und des Bundesministeriums für Wirtschaft vorgelegt. Zurzeit berät die Europäische Kommission erneut intensiv zum Einsatz von Schiedsgerichten oder ständigen Gerichten in TTIP und CETA.

In dem Dokument betonen die Experten beispielsweise die große Bedeutung einer ständigen und unabhängigen Rechtsmittelinstanz zur Überprüfung rechtlich fehlerhafter Schiedssprüche. Sie regen den kategorischen Ausschluss von Sammelklagen sowie spezifische Regelungen für KMU an, die bei Investitionsstreitigkeiten mit ihrem Gastland vor besonderen Herausforderungen stehen.

Die vorgelegten Modellvorschriften unterscheiden sich insbesondere in folgenden Punkten von dem Vorschlag der KOM:

  • Sie sind nach Ansicht der Experten realistischer: Ursprünglich zögerte die KOM in den CETA-Verhandlungen, das in Misskredit geratene Systems des Schutzes von Auslandsinvestitionen und der sogenannten Investor-Staats-Schiedsgerichte zu reformieren. Aufgrund der enormen öffentlichen Kritik sei der jetzige Vorschlag in das andere Extrem umgeschlagen: Statt der Schiedsgerichte sei ein internationaler Gerichtshof angedacht. Die Realisierungschancen dessen seien aber ungewiss, da die USA vergleichbaren internationalen Institutionen zumindest bisher generell skeptisch gegenüberstünden.
  • Sie berücksichtigten auch kleine und mittlere Unternehmen: Die KOM biete keine Lösung für ausufernde Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Dies schließe insbesondere KMU effektiv vom Rechtsschutz aus. Die Modellvorschriften des DIHK und der Freien Universität gehen dies mithilfe einer Gebührenordnung und kurzer Verfahrenszeiten an.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Steffen Hindelang, LL.M., Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-52186, E-Mail: steffen.hindelang@fu-berlin.de

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