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Professoren-Besoldung: Resolution im Akademischen Senat der Freien Universität Berlin

Berliner Gesetzesnovelle zur Professorenbesoldung gefährdet Konkurrenzfähigkeit der Berliner Universitäten

Nr. 313/2013 vom 18.10.2013

Mitglieder des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin haben am 16. Oktober 2013 im Rahmen eines Meinungsbildes eine Resolution zur Professoren-Besoldung anlässlich der anstehenden Gesetzesnovellierung im Land Berlin verabschiedet:

"Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle zur Professorenbesoldung im Land Berlin offenbar geplant ist, sämtliche bereits gewährten Leistungsbezüge auf die mit dem Verfassungsgerichtsurteil vom 14. Februar 2012 erforderlich gewordene Erhöhung der Grundgehälter in der W-Besoldung anzurechnen. Eine solche Konstruktion wäre ein falsches Signal, weil der Leistungsgedanke ausgehebelt und die bisher mit großen Anstrengungen der Universitätsleitungen gewahrte Konkurrenzfähigkeit der Berliner Universitäten gefährdet würde.

Die außerordentliche Leistungskraft der Berliner Universitäten, die sich in den letzten Jahren herausgebildet hat, wird sich nur erhalten lassen, wenn leistungsangemessene Gehälter für alle Mitglieder der Hochschule gezahlt werden, die im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern bestehen können. Wenn Berlin seinen Rang als Deutschlands herausragender Wissenschaftsstandort behaupten möchte, darf es nicht das Schlusslicht in der Besoldungsskala bilden. Die Freie Universität hat in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, um die Nachteile bei den Grundgehältern auszugleichen. Wenn jetzt eine Anhebung der Grundgehälter nur zu Lasten der Leistungsbezüge vorgesehen wird, würden diese Anstrengungen konterkariert. Aus diesem Grund möchte der Akademische Senat das Präsidium der Freien Universität nachdrücklich darin unterstützen, sich für eine leistungsangemessene Anhebung der Gesamtgehälter bei der Senatsverwaltung einzusetzen. Das heißt im Detail, dass die Universitäten und Hochschulen des Landes Berlin hinreichende Freiräume erhalten sollten, um herausragende Leistungen der Universitätsprofessorinnen und –professoren im Gehaltsgefüge anerkennen zu können. Solange der Vergaberahmen existiert, ist dieses jedoch nicht möglich. Der Akademische Senat unterstützt die Hochschulleitung in ihrer Absicht, eine Abschaffung des Vergaberahmens und der gesetzlichen Vorgabe eines einzuhaltenden Besoldungsdurchschnitts als Bezugsgröße für die Höhe der Professorengehälter herbeizuführen, und appelliert an den politischen Senat, die Wettbewerbssituation der Berliner Hochschulen durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu unterstützen.

Den Hochschulen muss zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Berlins als Wissenschaftsstandort eine leistungsangemessene Ausgestaltung der Gehälter all derjenigen, die an den Hochschulen des Landes Berlin tätig sind, ermöglicht werden.“

Weitere Informationen

Goran Krstin, Pressesprecher des Präsidenten der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-73106, E-Mail: goran.krstin@fu-berlin.de