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Stellungnahme von AS-Mitgliedern der Freien Universität Berlin

Versammlung am 10. Mai 2011

Nr. 132/2011 vom 10.05.2011

In einer außerordentlichen Versammlung haben Mitglieder des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin am 10. Mai 2011 die folgende Resolution zur anstehenden Verabschiedung des Berliner Hochschulgesetzes im Berliner Abgeordnetenhaus verfasst:

„Wir appellieren an das Abgeordnetenhaus von Berlin, das Gesetzesvorhaben zum Berliner Hochschulgesetz in der derzeitigen Form nicht im Eilverfahren am 12. Mai 2011 zu beschließen, sondern den Prozess wieder zu öffnen. Der Dialog mit den Betroffenen in den Hochschulen soll weiter geführt und die Studierenden sollen mit einbezogen werden.

Die Novelle entspricht in keiner Weise den Bedürfnissen der Berliner Hochschulen. Sie enthält Elemente sowohl der Überregulierung als auch der Unterregulierung, die auch durch die Modifikationen der Regierungskoalition nicht behoben sind.

Nachdrücklich und einstimmig abgelehnt wird die Einführung der Stellenkategorie ‚Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Aufgabenschwerpunkt Lehre‘ bzw. der Hochschuldozenten. Dieser Beschäftigungstypus führt in eine Sackgasse, weil er eine wissenschaftliche (Weiter-)Qualifikation ausschließt und der Universität das Forschungspotenzial junger Menschen entzieht.“