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Streitkräfte und Menschenrechte

Tagung mit Experten des Wehr- und Völkerrechts

Nr. 228/2007 vom 09.10.2007

Vom 11. bis 12. Oktober 2007 findet an der Freien Universität Berlin die Tagung „Streitkräfte und Menschenrechte“ statt. Die Tagung wird von der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht in Zusammenarbeit mit der Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Freien Universität Berlin veranstaltet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie weit die Streitkräfte an Grund- und Menschenrechte gebunden sind und wie sie unter Einhaltung dieser Rechte ihren militärischen Auftrag erfüllen können.

In jüngerer Zeit sind für die Bundeswehr bedeutsame höchstrichterliche Entscheidungen ergangen wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewissensfreiheit von Soldaten oder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Terrorabwehr im Luftraum. Wissenschaftler, Vertreter der Bundeswehr, der Bundesregierung, die Direktorin von Human Rights Watch Berlin und ein Richter am Bundesverwaltungsgericht diskutieren vor dem Hintergrund dieser Gerichtsentscheidungen, ob Streitkräfte und Menschenrechte im Widerspruch zueinander stehen. Dabei werden auch die Grundrechte des einzelnen Soldaten und die Grenzen seiner Gewissensfreiheit beleuchtet. In diesem Zusammenhang ist bereits öffentlich diskutiert worden, ob ein Soldat sich weigern darf, ein entführtes Flugzeug abzuschießen. Über die Erfahrungen der U.S.-amerikanischen Armee, rechtsstaatliche  Grundsätze in Friedensmissionen zu gewährleisten, berichtet ein Rechtsberater des U.S. Marine Corps.

Zeit und Ort:

Donnerstag, den 11. Oktober 2007, 11 Uhr, bis Freitag, den 12. Oktober 2007, 14 Uhr. Die Tagung findet statt im Hörsaal B des Henry-Ford-Baus, Freie Universität Berlin, Garystraße 35, 14195 Berlin.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern:

Eva Lahnsteiner, Fachbereich Rechtswissenschaft, Boltzmannstraße 3, 14195 Berlin, Telefon: 030 / 838-534 42, E-Mail: eva.lahnsteiner@fu-berlin.de