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Universität Breslau ehrt Rechtsmediziner Prof. Dr. Volkmar Schneider

Ehrendoktorwürde für sein wissenschaftliches Werk

Nr. 77/2007 vom 27.04.2007

Volkmar Schneider; Foto: privat

Volkmar Schneider; Foto: privat

Der ehemalige Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Professor Dr. med. Volkmar Schneider, ist mit der Ehrendoktorwürde der Universität Breslau ausgezeichnet worden. Die polnische Hochschule würdigte damit Professor Schneiders herausragende Leistungen in der Forensischen Medizin beziehungsweise Rechtsmedizin. Durch sein wissenschaftliches Werk zähle Schneider europaweit zu den Koryphäen seines Faches. Schneider war von 1995 bis 1997 medizinischer Vizepräsident der Freien Universität Berlin.

Volkmar Schneider wurde 1940 in Dessau geboren. Er studierte Humanmedizin an der Freien Universität Berlin und am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. 1967 erhielt er seine Approbation als Arzt, die Habilitation erfolgte 1974. Zwei Jahre später nahm Volkmar Schneider den Ruf an die Freie Universität Berlin an. 1983 wurde er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Freien Universität.

Nach der Fusion des humanmedizinischen Fachbereichs der Freien Universität mit der medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zur Charité – Universitätsmedizin Berlin wurde Professor Schneider 2003 Direktor des jetzt fusionierten Instituts für Rechtsmedizin. Anfang dieses Jahres trat er in den Ruhestand. Für seine Verdienste erhielt der Mediziner zahlreiche Auszeichnungen, darunter vor zwei Jahren das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Seit zehn Jahren ist er Ehrendoktor der Semmelweis-Universität Budapest.