Springe direkt zu Inhalt

Autonomie der Universitäten vor Gericht - Verfassungsbeschwerde der Berliner Universitäten

Einladung zum Pressegespräch anlässlich der Urteilsverkündung

Nr. 202/2004 vom 29.10.2004

Mit dem letzten Mittel der Verfassungsbeschwerde wehren sich die Mitglieder der Ständigen Konferenz der Berliner Universitäten (KBU) gegen die schmerzhafte Neuregelung des Promotionsrechts. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Änderung des Berliner Hochschulgesetzes verstößt nach Auffassung der klagenden Universitäten in bisher noch nie bekannter Weise gegen verbürgte Rechte der Universitäten. Nun wird eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin erhofft, deren Bedeutung von bundesweitem Interesse sein könnte.

Die gemeinsame Beschwerde der Freien Universität, der Humboldt Universität und der Technischen Universität Berlin zielt darauf, dass die Neuregelung des Promotionsrechts im Berliner Hochschulgesetz vom Januar 2003 für nichtig erklärt wird.

Danach müssen die Universitäten ausnahmslos einen auswärtigen Gutachter für die Dissertation heranziehen. Außerdem will die neue Regelung die von den Fächern gewählten verschiedenen Ausgestaltungen der mündlichen Prüfung auf eine Verteidigung der Dissertation reduzieren. Beide Regelungen kollidieren mit höchst unterschiedlichen Fächerkulturen der Fakultäten bzw. Fachbereiche. Ferner dürfen Eignungsfeststellungsverfahren für den Zugang von Fachhochschulabsolventen zur Promotion an Universitäten künftig nur im Einvernehmen mit den Fachhochschulen des Landes erfolgen. Damit wird den Universitäten die Entscheidung über die Anforderungen der Eignungsfeststellung ihrer künftigen Doktorandinnen und Doktoranden entzogen und in die Hand von nicht promotionsberechtigten Fachhochschulen gelegt. Bislang galt das Promotionsrecht als eines der vornehmsten und ältesten akademischen Privilegien jeder Universität und konnte von dieser weitgehend selbst ausgestaltet werden.

Der Präsident der Freien Universität Berlin und Sprecher der KBU, Professor Dr. Dieter Lenzen, steht Ihnen nach der Urteilsverkündung zur Erörterung von Fragen zur Verfügung.

Urteilsverkündung:

Zeit: 01. November 2004, 15.00 UhrOrt: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Gebäude des Kammergerichts, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin, Plenarsaal / Raum 240 (2. OG)

Pressegespräch:

Zeit: im Anschluss an die UrteilsverkündungOrt: Kammergericht, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin, Raum 337 (3. OG)

Bitte beachten Sie die Rahmenbedingungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin für Vertreter der Presse sowie der Hörfunk- und Fernsehanstalten.

Weitere Informationen

Goran Krstin, Pressesprecher des Präsidenten der Freien Universität Berlin, Tel.: 030 / 838-73106, Fax: 030 / 838-473106, E-Mail: pressesprecher@praesidium.fu-berlin.de