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Pressemitteilung zur Kuratoriumssitzung der Freien Universität Berlin am 3. November 2003

Thema Hochschulverträge

Nr. 173/2003 vom 03.11.2003

Das Kuratorium der Freien Universität Berlin hat am 03. November 2003 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

1. Das Kuratorium nimmt die vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgegebene Aufteilung des Kürzungsvolumens von 75 Mio Euro für die Jahre 2006 bis 2009 auf die drei großen Universitäten zur Kenntnis, wonach auf die

  • Freie Universität 23,3 Mio Euro
  • Technische Universität 29,7 Mio Euro
  • Humboldt-Universität 22,0 Mio Euro

entfallen.

2. Das Kuratorium anerkennt die mit der Ausweisung der Einzelplafonds für die Jahre 2006 bis 2009 verbundene mehrjährige Planungssicherheit. Es stellt gleichzeitig fest, dass mit dem vorgegebenen Kürzungsvolumen die äußerste Grenze der Belastbarkeit für die Freie Universität erreicht wird.

3. Das Kuratorium bedauert, dass die Kürzung des Gesamtplafonds der Vertragshochschulen einseitig den drei großen Universitäten auferlegt wird, ohne mögliche Entlastungen wirksam werden zu lassen, beispielsweise durch Aussetzung des Fachhochschulstrukturfonds.

4. Das Kuratorium erwartet, dass die Zuschuss-Summen für die einzelnen Universitäten für die Jahre 2006 bis 2009 bereits im Änderungs- und Ergänzungsvertrag verbindlich fixiert werden. Sie bilden die Vorgabe für die Fortschreibung des Strukturplans der Freien Universität Berlin.

5. Das Kuratorium bittet das Präsidium bis Anfang Dezember 2003, die Fortschreibung des Strukturplans konzeptionell zu erarbeiten und dem Kuratorium vorzulegen.

6. Das Kuratorium empfiehlt dem Präsidenten der Freien Universität, den Ergänzungsvertrag unter den in diesem Beschluss enthaltenen Voraussetzungen zu unterschreiben.

Der Vorsitzende des Kuratoriums, Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen, bringt seine Genugtuung zum Ausdruck, dass der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Thomas Flierl, durch seine Zustimmung im Kuratorium, die am 23.10.2003 genannten Einzelplafonds bestätigt und dergestalt die Grundlage für eine verlässliche und zukunftsorientierte Planung für die Freie Universität geschaffen hat. Er weist darauf hin, dass das Kuratorium sich in ausführlichen Beratungen mit den damit zusammenhängenden Fragen befasst und im Rahmen der Grundordnung die ihm zugewiesene strategische Gesamtverantwortung wahrgenommen hat. Es hat sich zugleich darauf verständigt, dass die unumgänglichen Einschränkungen ausgehend von einem vom Präsidium zu entwickelnden, auf inhaltliche Schwerpunkte ausgerichteten Konzept aufruhen müssen.