Springe direkt zu Inhalt

Einigung über Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte

Presseerklärung der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)

Nr. 215b/2002 vom 18.09.2002

Die LKRP hat dem Ergebnis der am 11. und 13. September zwischen der Vereinigung der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (VAdöD), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) paraphierten Änderungen des Tarifvertrags für studentische Hilfskräfte (TV Stud) in der Erwartung zugestimmt, dass auch die Gewerkschaften die Vereinbarung unterzeichnen. Der bisherige Berliner Tarifvertrag enthält im bundesweiten Vergleich einmalige Ausstattungsvorsprünge, die angesichts der schwierigen Haushaltslage der Berliner Hochschulen eine Änderung zwingend notwendig machten. Die LKRP hatte daher um Verhandlungen gebeten, um die sonst unvermeidliche Kündigung des Vertrages unnötig zu machen. Ziel der Verhandlungen war eine Flexibilisierung des Tarifvertrags, die auch der Entwicklung der Aufgaben studentischen Hilfskräfte und ihrer Beschäftigungsaussichten auf dem freien Stellenmarkt Rechnung trägt.

Die wichtigsten Inhalte der neuen Vereinbarung sind:

  1. Das bisher auf mindestens 40 Stunden pro Monat festgeschriebene Stundenvolumen kann künftig aus betrieblichen, nicht wie bisher nur aus dienstlichen Gründen unterschritten werden. Damit werden nun z.B. auch finanzielle Gründe (z.B. die Höhe verfügbarer Drittmittel) berücksichtigt, so dass flexiblere Vertragsgestaltungen möglich werden.
  2. Die bisherige Unterscheidung von zwei verschiedenen Gruppen von Hilfskräften mit je nach Aufgabe unterschiedlicher Bezahlung wurde aufgegeben. Künftig erhalten alle studentischen Hilfskräfte eine einheitliche Stundenvergütung von 10,98 Euro (entsprechend der bisher höheren Eingruppierung); zur Deckung des Personalbedarfs können Zulagen in Höhe von bis zu 50 Prozent gezahlt werden.
  3. Die Tarife für studentische Beschäftigte werden auf dem bisherigen Niveau bis 2005 eingefroren und steigen nicht mehr mit Tarifzuwächsen im öffentlichen Dienst. Ab 2005 können neue Verhandlungen über die Tarifentwicklung geführt werden.
  4. Regelungen für Arbeitsbefreiung und Sonderurlaub werden denen des BAT angeglichen: Die bisherigen, darüber hinausgehenden Befreiungsmöglichkeiten, mit Ausnahme der Befreiung für die Teilnahme an Prüfungen, entfallen.
  5. Der Tarifvertrag tritt zum 1.1.2003 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum 31.12.2005 gekündigt werden. Danach ist eine jährliche Kündigung möglich. Festgehalten wird, dass nach 2005 Tarifgespräche auch bei ungekündigtem Vertrag geführt werden können.

Beide Seiten haben sich in der Verhandlung auf ein gemeinsames Ergebnis zubewegt, das einen annehmbaren Kompromiss darstellt. Insbesondere durch die Abkopplung der Vergütung von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst ist mittelfristig eine Annäherung an den Bundesdurchschnitt zu erwarten, wobei soziale Härten für die studentischen Beschäftigten vermieden werden konnten. Es ist zu betonen, dass die Hochschulen mit dem Kompromiss angesichts der Haus-haltslage bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen sind, dies aber im Interesse einer einvernehmlichen, konstruktiven Lösung erfolgte. Die LKRP dankt den Verhandelnden für ihre Bemühungen.