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Presseerklärung zur Auflösung einer Besetzung in der "Silberlaube" am 11. Dezember 2001

Nr. 334/2001 vom 12.12.2001

Der AStA der Freien Universität Berlin hatte zu einer Vollversammlung am 11.12. 01 in der "Silberlaube" aufgerufen. Obwohl die Vollversammlung mit etwa 700 Teilnehmern nicht beschlussfähig war - dazu müssen fünf Prozent der gesamten Studentenschaft anwesend sein -, wurde u. a. die widerrechtliche Besetzung des für die Vollversammlung genutzten Hörsaales und Übernachtung in der "Silberlaube" beschlossen. Selbst bei Beschlussfähigkeit hätte die studentische Vollversammlung keine Beschlüsse fassen können, die sie von der Pflicht zur Beachtung der Rechte anderer und der Regelungen, die das Zusammenleben in der Hochschule ordnen, entbinden.

Etwa gegen 19.45 Uhr nahm die Hochschulleitung über das Präsidialamt mit dem AStA Kontakt auf und bemühte sich um eine Beendigung der Besetzung. Dabei wurde den in den Räumlichkeiten befindlichen Personen die Möglichkeit eingeräumt, bis zur üblichen Schließungszeit des Gebäudes um 22.00 Uhr die Besetzung zu beenden. Ein Teil der Teilnehmer ließ sich trotz mehrfacher Ermahnung durch das Präsidialamt nicht von ihrem rechtswidrigen Vorhaben abbringen. Es musste schließlich die polizeiliche Räumung der verbliebenen etwa 70 Personen veranlasst werden. Gegen diese Personen wurden strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Die Freie Universität Berlin ist gesetzlich verpflichtet, allen ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre Aufgaben in Forschung und Lehre ungehindert wahrzunehmen. Hiermit ist es nicht vereinbar, dass einzelne Personen, darunter auch Nichtmitglieder der Freien Universität, sich zusammenschließen, um widerrechtlich Räumlichkeiten in Besitz zu nehmen und den Lehrbetrieb zu stören.