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Freie Universität Berlin hat Dr. Matthias Prinz zum Honorarprofessor bestellt

Der renommierte Jurist ist bereits seit dem Sommersemester 1997 als Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin tätig

Nr. 158/2000 vom 31.08.2000

Der Harvard-Absolvent (Master of Laws, 1983) ist seit 1984 in New York als Rechtsanwalt zugelassen. 1985 gründete er in Hamburg eine Rechtsanwaltskanzlei, in der heute 11 Anwälte tätig sind. Mit zahlreichen erfolgreichen Grundsatzprozessen bis zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht hat Prinz in den letzten Jahren Rechtsgeschichte geschrieben, das Medienrecht verändert und die Stellung der von Medienberichterstattung Betroffenen erheblich verbessert.

Prinz hat außerdem in über 50 Veröffentlichungen zu medienrechtlichen Fragen Stellung genommen und ist Co-Autor eines Standardwerkes zum Medienrecht ("Medienrecht – Die zivilrechtlichen Ansprüche", C. H. Beck Verlag, 1999). Der breiten Öffent-lichkeit ist Prinz durch spektakuläre Prozesse für prominente Mandanten wie Christoph Daum, Karl Lagerfeld, Claudia Schiffer, Prinzessin Caroline von Monaco u.a. bekannt. Außer-dem berät Prinz große deutsche Unternehmen wie z.B. die Deutsche Tele-kom, E.ON und die Dresdner Bank.

Es gehört zur Tradition der Freien Universität, Brücken zur Praxis zu schlagen und für Honorarprofessuren Persönlichkeiten zu ge-winnen, die durch ihre professionelle Arbeit Maßstäbe setzen.

Prof. Dr. Peter Gaehtgens, der Präsident der Freien Universität Berlin: "Die Freie Universität Berlin bietet ihren Studierenden auch im Bereich der Medien ein qualifiziertes und praxis-nahes Angebot. Wir freuen uns daher besonders, dass wir Herrn Dr. Prinz als Honorar-professor gewinnen konnten."

Weitere Informationen

Prof. Dr. Stephan Ruß-Mohl, Journalistenkolleg der FU Berlin, Tel.: 030 / 838-53366 (Sekretariat). Prof. Ruß-Mohl ist am Montag (4.9.) nicht erreichbar.