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Der neue Tarifabschluss greift

Ein Gespräch mit Günther Hauer, Referatsleiter in der Personalabteilung

15.06.2017

Positive Überraschung: Im Juni bekommen die Beschäftigten der Freien Universität mehr Geld als in den Vormonaten.

Positive Überraschung: Im Juni bekommen die Beschäftigten der Freien Universität mehr Geld als in den Vormonaten.
Bildquelle: Rudy van der Veen, Skitterphoto.com, CC0

Die Gehaltszahlung im Juni bringt eine positive Überraschung. Die Steigerung der Bezüge bleibt nicht die einzige in diesem Jahr: Im Dezember steigen die Entgelte erneut – und die Arbeitszeit verlängert sich leicht. Ein Gespräch mit Günther Hauer, Referatsleiter in der Personalabteilung der Freien Universität, über Tarife, Arbeitszeiten, höhere Urlaubsansprüche von Auszubildenden und eine neue Tarifgruppe.

Herr Hauer, die Beschäftigten der Freien Universität erhalten im Juni mehr Geld als in den Vormonaten. Wie kommt das?

Dies ist eine Folge des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vom 17. Februar 2017. Der Abschluss umfasst allgemeine Tariferhöhungen, die auch für die Beschäftigten der Freien Universität Berlin übernommen werden. Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder hatten sich darauf verständigt, für das Jahr 2017 die Entgelte rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2 Prozent zu erhöhen, mindestens aber um einen Festbetrag von 75 Euro. Im Land Berlin sind es 73,88 Euro, dies entspricht 98,5 Prozent von 75 Euro, weil der Bemessungssatz der Einkommen von Berliner Hochschulbeschäftigten erst im Dezember vollständig dem Niveau der Beschäftigten innerhalb der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder angeglichen wird. Die Entgeltsteigerung wird im Juni 2017 für die ersten sechs Monate des Jahres insgesamt ausgezahlt.

Welche Beschäftigten erhalten eine Entgelterhöhung um den Festbetrag?

Die Entgelterhöhung um den Festbetrag betrifft die Entgeltgruppen 1 bis 8, einschließlich der Entgeltgruppe 2 Ü, die Entgeltgruppe 9 mit den Stufen 1 bis 3, die Entgeltgruppe 10 mit der Stufe 1, die Entgeltgruppe 11 mit der Stufe 1, und die Entgeltgruppe 12 mit der Stufe 1.

Wie lange gilt der Tarifvertrag?

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Eine weitere Entgelterhöhung gibt es vom 1. Januar 2018 an, dann um 2,35 Prozent.

Was verändert sich bei den Entgelten für die Auszubildenden?

Die Ausbildungsentgelte werden – ebenfalls rückwirkend – um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro – in Berlin um 34,48 Euro – angehoben; dies entspricht 98,5 Prozent von 35 Euro. Vom 1. Januar 2018 an werden die Ausbildungsentgelte um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 35 Euro erhöht.

Rückwirkend zum 1. Januar verändert sich auch die Länge des Erholungsurlaubs für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten. Was ist neu?

Der Urlaubsanspruch erhöht sich bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche ab dem Jahr 2017 von 28 auf 29 Tage. Auch dies ist eine Folge des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vom Februar 2017.

Eine weitere Änderung über die im Tarifvertrag der Länder für das Jahr 2017 festgelegten monatlichen Erhöhungen gibt es im Dezember 2017 – sie betrifft die Entgelte und die wöchentliche Arbeitszeit. Was verändert sich für die Beschäftigten?

Vom 1. Dezember an werden die Einkommen von Berliner Hochschulbeschäftigten an das Niveau der Beschäftigten innerhalb der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder angeglichen. Der Bemessungssatz von zurzeit 98,5 Prozent wird dann auf 100 Prozent angehoben. Diese Tarifsteigerung wird künftig als Grundlage für die Berechnung der Tabellenentgelte der Beschäftigten und Auszubildenden herangezogen. Damit verbunden ist, dass die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sich für die Beschäftigten der Freien Universität Berlin vom 1. Dezember 2017 an von zurzeit 39 Stunden auf 39 Stunden und 24 Minutenerhöht, das entspricht 39,4 Wochenstunden.

Ein Ausblick auf 2018: Gibt es weitere Änderungen?

Für Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 wird in zwei Schritten jeweils eine neue Stufe 6 zum 1. Januar 2018 eingeführt. Die Tabellenwerte dieser Stufe 6 werden vom 1. Januar 2018 an um 1,5 Prozent und vom 1. Oktober 2018 an um 3 Prozent über den zu diesen Zeitpunkten gültigen Tabellenwerten der Stufe 5 liegen. Die Stufe 6 wird nach einer Zeit von fünf Jahren in der Stufe 5 erreicht. Die bis zum 31. Dezember 2017 in der Stufe 5 oder in der individuellen Endstufe – der Stufe 5+ – verbrachte Zeit wird dabei berücksichtigt. Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten – die sogenannte kleine Entgeltgruppe 9 – erhöht sich der Tabellenwert nach fünf Jahren in Stufe 4, und zwar vom 1. Januar 2018 an um 53,41 Euro und vom 1. Oktober 2018 an um weitere 53,40 Euro. Auch hier wird die bis zum 31. Dezember 2017 in der Stufe 4 oder in der individuellen Endstufe – der Stufe 4+ – geleistete Zeit berücksichtigt.