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Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Akademischen Senats

Der zentrale Wahlvorstand der Freien Universität hat die vorläufigen Ergebnisse bekannt gegeben

17.01.2017

Nach dem Ende der Einspruchsfrist am 23. Januar um 12 Uhr muss noch der Zentrale Wahlvorstand über das Ergebnis beschließen.

Nach dem Ende der Einspruchsfrist am 23. Januar um 12 Uhr muss noch der Zentrale Wahlvorstand über das Ergebnis beschließen.

Nach der Wahl zum Akademischen Senat einschließlich dessen Erweiterung, die am 10. und 11. Januar 2017 an der Freien Universität stattfand, stehen nun die vorläufigen Ergebnisse fest. Sie können hier eingesehen werden. Vom Tag der Bekanntmachung – dem 16. Januar 2017 – an gilt eine Einspruchsfrist von fünf Werktagen: bis zum 23. Januar um 12 Uhr.

Das Ergebnis wird amtlich, sobald der Zentrale Wahlvorstand in seiner Sitzung darüber beschlossen hat, voraussichtlich Mitte Februar.


Der Akademische Senat der Freien Universität besteht aus 25 Mitgliedern: 13 Professorinnen und Professoren, vier Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vier Vertreterinnen und Vertretern der sonstigen Mitarbeiter und vier Studierenden. Gewählt wird alle zwei Jahre. Der erweiterte akademische Senat, der unter anderem für die Wahl des Präsidiums zuständig ist, besteht aus 61 Mitgliedern. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Freien Universität für ihre jeweilige Statusgruppe.