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Was ist was? Entdeckung - Erfindung - Patent

Eine Entdeckung...
betrifft etwas zur Zeit der Entdeckung bereits Vorhandenes, das aber bislang unbekannt war. Infolge der Entdeckung hat sich daran außer dem damit verbundenen Wissenszuwachs nichts geändert. Entdeckungen sind also die erstmalige Beschreibung eines Naturgesetzes oder eines aus Naturgesetzen abgeleiteten Gesetzes.

 

Eine Erfindung...
betrifft etwas, was bisher nicht dagewesen ist. Jedoch besteht ein Zusammenhang mit bereits Bekanntem, an dem Veränderungen vorgenommen werden, so dass die Wirkung quantitativ oder qualitativ verbessert wird. Heute neigt man dazu, Erfindungen nur auf Materielles zu beziehen und Abstraktes von den Erfindungen auszunehmen. Erfindungen sind schöpferische Leistungen, die zuvor nicht bekannte Lösungen und Anwendungen im Bereich der Technik ermöglichen. Bei Erfindungen werden Naturgesetze in noch nicht dagewesener Konstellation zur Lösung eines gegebenen Problems angewendet, wobei die erstmalige Beschreibung oder Anwendung dieser Technik eine Erfindung darstellt. Wenn diese gewerblich nutzbar ist, kann sie durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden.

Eine patentfähige Erfindung (§ 1 Patentgesetz) ist eine

  • gewerblich anwendbare,
  • neue,
  • nicht naheliegende Lehre zum
  • technischen Handeln, das heißt
  • eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs.

Patente werden also für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

 

Ein Patent...
ist ein hoheitlich erteiltes Schutzrecht auf eine Erfindung, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d. h. beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden.