Gegenwärtig sind Experimente an Tieren unter anderem im Rahmen von Prüfungen für die Anmeldung bzw. Zulassung von Stoffen oder Produkten wie z. B. Chemikalien, Arznei- oder Pflanzenschutzmitteln, zur Erforschung und Erprobung von Methoden zur Diagnostik, Prophylaxe oder Therapie von Krankheiten oder zur Erkennung bestimmter Umweltgefährdungen durch verschiedene Rechtsvorschriften vorgeschrieben. Weiterhin werden Tierexperimente in der biomedizinischen Forschung zur Untersuchung biologischer Vorgänge durchgeführt.
Ziel ist es jedoch, Tierversuche einzuschränken oder zu ersetzen. Daher lobt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) einen Forschungspreis zur Förderung der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden entsprechend dem 3R-Prinzip. Das Preisgeld beträgt 15.000 €.
Um den Forschungspreis bewerben können sich in Berlin und Brandenburg ansässige Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder wissenschaftlich tätige Personen mit geplanten oder laufenden Forschungsvorhaben bzw. Projekten, die die Entwicklung / Validierung von Methoden verfolgen, durch die Tierversuche ersetzt ("Replacement"), die Zahl der Versuchstiere reduziert ("Reduction") und / oder Leiden und Schmerzen von Versuchstieren vermindert ("Refinement") werden können.