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Vor Bundesrichtern bestanden

Zwei Studierende der Freien Universität Berlin haben einen der wichtigsten Jurawettbewerbe in Deutschland gewonnen

14.03.2018

Erfolgreich verteidigt: Iuliia Voronova und Julian Westphal, Studierende der Rechtswissenschaft an der Freien Universität, belegten beim Moot Court vor dem Bundesarbeitsgericht den ersten Platz.

Erfolgreich verteidigt: Iuliia Voronova und Julian Westphal, Studierende der Rechtswissenschaft an der Freien Universität, belegten beim Moot Court vor dem Bundesarbeitsgericht den ersten Platz.
Bildquelle: Bundesarbeitsgericht

Sie sind erst im dritten Jahr ihres Jurastudiums, aber haben schon vor einem der höchsten Gerichte Deutschlands überzeugt: Iuliia Voronova und Julian Westphal haben den Moot Court am Bundesarbeitsgericht für sich entschieden. Bei der simulierten Gerichtsverhandlung ist einiges fiktiv: Die Anwälte der Kläger und der Beklagten sind Studierende vor dem ersten Staatsexamen und der Fall ist kein Beispiel aus der Wirklichkeit, sondern wurde extra für den Wettbewerb konzipiert. Doch der Prozess ist realistisch und es sind Bundesrichter persönlich, die die Verhandlung leiten.

Das erfolgreiche Team der Freien Universität vertrat die Beklagtenseite, die Geschäftsführerin eines Installations- und Heizungsbauunternehmens. Einer ihrer Angestellten, so der Fall, hatte geklagt, weil er im Urlaub ständig erreichbar sein musste, sodass er sich gar nicht habe erholen können. Welche Rolle sie einnehmen, konnten sich die beiden Studierenden nicht aussuchen, was ihnen zunächst Kopfschmerzen bereitete. „Als wir den Fall das erste Mal gelesen haben, haben wir die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und uns gefragt: Wie kann man nur Argumente für unsere Seite finden?“, erzählt Julian Westphal.

Die Rhetorikwettbewerbe im Jurastudium haben eine lange Tradition. Der Moot Court vor dem Bundesarbeitsgericht gehört zu einem der größten in Deutschland. Arbeitsrechtsprofessoren aus ganz Deutschland kamen im Januar dafür nach Erfurt, dem Sitz des Gerichts, und knapp 200 Zuschauer wohnten dem Finale bei. Teilnehmen können Studierende aus ganz Deutschland ab dem vierten Semester, die ihr erstes Staatsexamen noch nicht abgelegt haben und von einem arbeitsrechtlichen Lehrstuhl ihrer Universität betreut werden.

Sechs Monate vor dem Verhandlungstag haben Iuliia Voronova und Julian Westphal mit dem ersten Entwurf eines fünfseitigen Schriftsatzes begonnen, den sie bei den Richtern einreichen mussten. Dabei erhielten sie wertvolle Unterstützung von Gero Thole, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Freien Universität. Er hatte 2011 selbst am Moot Court in Erfurt teilgenommen – und ebenfalls gewonnen. „Er hat uns alles um die Ohren gehauen, was am Schriftsatz falsch war“, sagt Julian Westphal. Wie es richtig ist, mussten sich die Studierenden jedoch nach und nach selbst erarbeiten. „Am Ende musste jede Formulierung stimmen“, sagt der Jurastudent.

Für ihre überzeugende Leistung erhielten die beiden Studierenden großzügige Buchpreise, die von juristischen Verlagen gestiftet worden waren.

Für ihre überzeugende Leistung erhielten die beiden Studierenden großzügige Buchpreise, die von juristischen Verlagen gestiftet worden waren.
Bildquelle: Thomas Höppel

Gero Thole übte mit den Studierenden auch die mündlichen Plädoyers ein. Davon habe sie ganz besonders profitiert, sagt Iuliia Voronova. Die gebürtige Russin bewältigte beim Moot Court eine zusätzliche Hürde, denn sie lernt erst seit knapp fünf Jahren Deutsch. Sie hatte zwar schon früher geholfen, Moot Courts zu organisieren. Selber teilzunehmen hatte sie sich jedoch nicht zugetraut. „Ich dachte: Wie kann ich da reden, ich bin doch Ausländerin!“, sagt die 22-Jährige. Doch als sie in einem Seminar von Felix Hartmann, ihrem Professor für Arbeitsrecht, angesprochen wurde, habe sie nicht nein sagen können.

Am Tag des Wettbewerbs war die Rhetorik schließlich kein Problem. Iuliia Voronova fehlten nicht die Worte – im Gegenteil: „Wenn ich nervös bin, rede ich extrem schnell“, sagt Iuliia Voronova. Sie musste improvisieren, um ihre Redezeit zu füllen. Mit Erfolg: Das Team argumentierte, dass der Angestellte vertraglichen Urlaub genutzt habe, welcher über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehe. Deshalb seien freie Absprachen zulässig, auch zur ständigen Erreichbarkeit im Urlaub. Unabhängig davon, wie der Fall entschieden worden wäre, konnten die beiden Studierenden die Bundesrichter für sich gewinnen.

Nach der ersten Verhandlung mussten sie sich in einem Halbfinale und schließlich dem Finale unter Beweis stellen. Dabei war Spontanität gefragt, denn zum einen wurde der Fall kurzfristig geändert, zum anderen musste das Team die Seiten wechseln, also den Kläger vertreten. „Wir mussten sehr schnell umdenken und aufpassen, dass wir nicht versehentlich für die falsche Seite argumentieren“, sagt Julian Westphal. Die größte Herausforderung seien jedoch die Nachfragen der Richter gewesen. Etwa zwanzig Minuten lang versuchten sie, Schwächen in den Argumenten der Teams zu finden. Die Frage, ob die deutschen Urlaubsregelungen nicht dem Europarecht widersprächen, kam für die Studierenden auf beiden Seiten des Gerichtssaals unerwartet. „Ein Richter hat immer wieder den Finger in die Wunde gelegt, bis ihn ein Kollege zurückpfiff. Danach ist uns ein Stein vom Herzen gefallen“, sagt Julian Westphal.

Iuliia Voronova und Julian Westphal mit Prof. Dr. Felix Hartmann, ihrem akademischen Leiter (ganz links), und den Team-Coaches Thomas Höppel (2. v. l.) und Gero Thole (ganz rechts).

Iuliia Voronova und Julian Westphal mit Prof. Dr. Felix Hartmann, ihrem akademischen Leiter (ganz links), und den Team-Coaches Thomas Höppel (2. v. l.) und Gero Thole (ganz rechts).
Bildquelle: Privat

Am Ende hatten sich die Studierenden auch ein Stück weit selbst überzeugt. Die Position der fiktiven Arbeitgeberin, die ihnen auf dem ersten Blick unhaltbar schien, können sie mittlerweile nachvollziehen. Außerdem können Iuliia Voronova und Julian Westphal dem Arbeitsrecht, das als recht trocken gilt, nun mehr abgewinnen. „Vorher hatte ich nie überlegt, etwas mit Arbeitsrecht zu machen, aber jetzt habe ich gemerkt, dass es Spaß machen kann“, sagt die Studentin.

Für den Sieg beim Moot Court erhielten die beiden Studierenden großzügige Buchpreise. Der Bitte des Bundesarbeitsgerichts um Spenden waren die juristischen Verlage in großem Umfang nachgekommen: Knapp 30 dicke Bände, darunter wichtige Kommentare zum Arbeitsrecht stehen nun in ihren Arbeitszimmern. Der Moot Court an sich sei aber auch eine tolle Erfahrung gewesen. So anstrengend wie den Wettbewerb stellen sich die beiden Studierenden die Arbeit als Anwälte oder Richter zwar nicht vor. Der mündlichen Prüfung im Staatsexamen jedoch sehen sie nun viel gelassener entgegen. „Wenn man schon einmal von fünf Bundesrichtern ausgefragt wurde zu einer Frage, von der man noch nie gehört hat“, sagt Julian Westphal, „dann hat man in der Prüfung hoffentlich ein bisschen weniger Puls.“