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Änderung des Nebentätigkeitsrechts

Mit Inkrafttreten des TV-L FU haben sich für Tarifbeschäftigte die Bestimmungen zur Ausübung einer Nebentätigkeit grundlegend geändert.

News vom 02.01.2012

Unter anderem muss nur noch die Übernahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit angezeigt werden. Da der Arbeitgeber jedoch prüfen muss, ob die Ausübung der Tätigkeit im Einklang mit den an der Freien Universität Berlin wahrzunehmenden Aufgaben steht, muss eine Anzeige rechtzeitig, d. h. deutlich vor der Aufnahme der Nebentätigkeit bei der zuständigen Personalstelle eingehen.Entsprechende Verfahrensregeln sind mit dem FU-Rundschreiben Nr. 6/2011 vom 07.06.2011 veröffentlicht worden.

Für Beamte und Beamtinnen haben sich durch die Dienstrechtsreform einige der einschlägigen Rechtsgrundlagen geändert. Die Bestimmungen, die für die Ausübung von Nebentätigkeiten gelten, sind nur vereinzelt geändert worden.

Informationen über die geltenden Bestimmungen für die Übernahme von Nebentätigkeiten und über das Antrags- und Anzeigeverfahren finden sich unter http://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/personal/index.html. Unter diese Adresse sind auch die Antrags- und Anzeigeformulare online erhältlich.

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