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Sind alle Verträge vorbereitet?

Wichtige Termine, die Sie vor dem Jahreswechsel beachten sollten

02.12.2014

Vor dem Betriebsurlaub müssen alle Angelegenheiten, die Arbeitsverträge berühren, rechtzeitig geregelt werden.

Vor dem Betriebsurlaub müssen alle Angelegenheiten, die Arbeitsverträge berühren, rechtzeitig geregelt werden.
Bildquelle: fotolia/DOC RABE Media www.fotolia.com

Die Freie Universität schließt über die Feiertage und zum Jahreswechsel vom 20. Dezember 2014 bis einschließlich 4. Januar 2015. Für einen reibungslosen Start ins neue Jahr müssen alle Angelegenheiten, die Arbeitsverträge berühren, rechtzeitig geregelt werden.

Die Personalabteilung weist auf folgende Termine hin:

Die letzte ordentliche Sitzung des Personalrats Dahlem findet in diesem Jahr am 17. Dezember 2014 statt. Die Personalvertretung tagt nach den Betriebsferien erstmals wieder am 7. Januar 2015.

Etwaige Einstellungsanträge sowie Anträge auf Weiterbeschäftigung oder auf Arbeitszeiterhöhungen, die Ende Dezember 2014 oder Anfang Januar 2015 wirksam werden sollen, müssen den Personalstellen spätestens am 16. Dezember 2014 bis 12 Uhr, vorliegen. Alle Bereiche werden dringend gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an diesem Tag die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen oder Nebenabreden müssen spätestens bis zum 19. Dezember 2014 vollzogen werden. Sollte eine Vertragsunterzeichnung nicht zustande kommen, kann eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung frühestens mit Wirkung vom 5. Januar 2015 vorgenommen werden, sodass gegebenenfalls eine Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses eintreten kann.

Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Bearbeitung von Stellenausschreibungen durch die Personalwirtschaftsstelle. Vorgänge, bei denen die betreffenden Personen aus Drittmitteln finanziert werden oder werden sollen, müssen schon bis spätestens Montag, 8. Dezember 2014 bei der zuständigen Sachbearbeitung der Drittmittelverwaltung vollständig vorliegen.

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