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Mehr Urlaub für Jüngere

Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein Thema bei der Personalratsversammlung am 5. Juni von 9.00 bis 12.00 Uhr im Max-Kade-Auditorium

04.06.2012

Stefanie Krebs-Pahlke ist Vorsitzende des Personalrats Dahlem.

Stefanie Krebs-Pahlke ist Vorsitzende des Personalrats Dahlem.
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Das Bundesarbeitsgericht hat die altersabhängige Staffelung von Urlaubstagen gekippt. Die Begründung: Altersdiskriminierung. Damit haben Beschäftigte unter 40 Jahren ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie ältere Kollegen.  Was bedeutet das für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Universität? Campus.leben sprach im Vorfeld der Personalversammlung am 5. Juni mit der Vorsitzenden des Personalrats Dahlem, Stefanie Krebs-Pahlke.

Was genau besagt das Urteil Bundesarbeitsgerichts (BAG)?

Das Gericht hat festgestellt, dass eine Staffelung des Urlaubs allein nach dem Lebensalter jüngere Beschäftigte diskriminiert. Diese Diskriminierung soll dadurch aufgehoben werden, dass der höchste Urlaubsanspruch, also 30 Tage, für alle zu gewähren ist.

Ab wann tritt das BAG-Urteil an der Freien Universität in Kraft?

Nicht sofort. Die Senatsverwaltung prüft derzeit, wie es für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, also auch die der Freien Universität, umgesetzt werden kann. Eine endgültige Lösung muss durch die Tarifvertragsparteien gefunden werden.

Müssen Beschäftigte der Freien Universität, die jünger als 40 sind, etwas tun, um die zusätzlichen Urlaubstage in Anspruch nehmen zu können?

Sie sollten einen formlosen Antrag an ihre Personalstelle stellen und für 2012 30 Tage Urlaub beanspruchen, sofern er ihnen nicht bereits durch den Tarifvertrag zusteht. Das ist bei allen der Fall, die älter als 40 Jahre sind. Wer noch Resturlaub aus dem Jahr 2011 hat, sollte vorsorglich auch hier den höheren Anspruch geltend machen. Es ist aber noch nicht geklärt, ob dieser auch für das vergangene Urlaubsjahr zusteht.

Muss für den formlosen Antrag eine Frist eingehalten werden?

Das ist nicht erforderlich, aber am letzten Tag des Übertragungszeitraums – das ist für 2012 der 30. September 2013 – ist der Anspruch verfallen.

Können die zusätzlichen Urlaubstage auch rückwirkend  genommen werden?

Nein, der Anspruch auf die zusätzlichen Urlaubstage gilt erst ab Ergehen des Urteils.

An wen können sich Angestellte bei Fragen wenden und um zu erfahren, wie viele Urlaubstage Ihnen tatsächlich zustehen?

Das ergibt sich aus dem Tarifvertrag: Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr haben Beschäftigte Anspruch auf 26 Tage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr auf 29, danach auf 30 Tage. Die unter 30-Jährigen können also einen zusätzlichen Anspruch von vier Urlaubstagen anmelden, diejenigen zwischen 30 und 40 Jahren von einem Tag. Bei weiteren Fragen stehen jederzeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalrats zur Verfügung.