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Mehr Geld und drei zusätzliche freie Tage für 2010

Neue Ergebnisse bei Tarifverhandlungen

05.05.2010

Lohn- und Vergütungstarifvertrag, Tarifvertrag zur Übernahme des TV-L sowie ein Eckpunktepapier zu Überleitungsregelungen paraphiert

Lohn- und Vergütungstarifvertrag, Tarifvertrag zur Übernahme des TV-L sowie ein Eckpunktepapier zu Überleitungsregelungen paraphiert
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Es hat eine Weile gedauert, nun ist es so weit: Die Freie Universität hat in der Redaktionsverhandlung am 20. April mit den Gewerkschaften, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV) und den Berliner Hochschulen den Lohn- und Vergütungstarifvertrag, den Tarifvertrag zur Übernahme des TV-L sowie ein Eckpunktepapier zu Überleitungsregelungen paraphiert. Der Abschluss im Einzelnen:

Die Tarifkommission der Gewerkschaften ver.di und GEW hat den Tarifverträgen und dem Eckpunktepapier am 28. April 2010 zugestimmt und die entsprechenden Paraphierungen der Tarifwerke vorgenommen.

Für die Freie Universität Berlin beinhaltet der Abschluss die dauerhafte Erhöhung der Entgelte um monatlich 65 € rückwirkend ab Januar 2010, als Ausgleich für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung von 165 €, sowie drei zusätzlich freie Tage im Jahr 2010, von denen zwei zwischen Weihnachten und Neujahr 2010 zu nehmen sind. Für Teilzeitbeschäftigte gelten diese Zahlungen anteilig. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen werden ab Januar 2010 um 35 € angehoben.

Die Universitätsleitung hat sich dazu entschlossen, die sofortige Anwendung des paraphierten Lohn- und Vergütungstarifvertrages Nr.1 zu veranlassen und die Auszahlung des Sockelbetrages von 65 € sowie der Einmalzahlung von 165 € mit der nächsten Bezügezahlung vorzunehmen.

Die Gewerkschaften haben darauf hingewiesen, dass die abschließende Unterzeichnung der Übernahme-Tarifverträge zum TV-L nur zusammen mit den noch ausstehenden Tarifverträgen zur Überleitung der Beschäftigten erfolgen kann. Die dazu bereits für die Freie Universität Berlin und die Berliner Hochschulen in dem paraphierten Eckpunktepapier fixierten wesentlichen Bestandteile werden Gegenstand der nächsten Verhandlung mit den Gewerkschaften sein. Die Anwendung des neuen Tarifrechts für die Freie Universität Berlin, voraussichtlich rückwirkend zum 1. April 2010, kann somit erst nach rechtswirksamer Unterschrift durch die Tarifvertragsparteien erfolgen. Über den weiteren Verlauf und den Fortgang der Verhandlungen werden wir im nächsten Tarifinfo berichten.